Symbolbild · KI-generiertWas fördert die BEG an Dach und Decke?
Gefördert wird die Dämmung der Gebäudehülle bestehender Gebäude: Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, außerdem Fenster, Türen und außenliegender Sonnenschutz. Für das Dach sind zwei Fälle wichtig: die Dämmung der geneigten oder flachen Dachfläche und die Dämmung der obersten Geschossdecke zum unbeheizten Dachraum.
Das Gebäude muss beim Antrag mindestens 5 Jahre alt sein; maßgeblich ist, wann der Bauantrag oder die Bauanzeige gestellt wurde. Je Einzelmaßnahme ist eine Mindestinvestition von 300 € brutto nötig.
Fördersatz und Höchstgrenzen
Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Förderfähig sind die Bruttoausgaben inklusive Mehrwertsteuer (bei Vorsteuerabzug netto), der Einbau sowie Umfeldmaßnahmen, also vorbereitende und wiederherstellende Arbeiten, die für die Dämmung fachtechnisch nötig sind. Bei Eigenleistung zählt nur das Material.
| Wohneinheit | Ohne iSFP-Bonus | Mit iSFP-Bonus |
|---|---|---|
| 1. Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit, je | 15.000 € | 30.000 € |
| ab der 7. Wohneinheit, je | 8.000 € | 15.000 € |
Quelle: BEG-EM-Richtlinie Nr. 8.3. Die Grenze gilt je Gebäude und Kalenderjahr, gleich wie viele Anträge Sie stellen.
Für ein Einfamilienhaus ergibt sich daraus rechnerisch ein Höchstzuschuss von 4.500 € ohne und 10.500 € mit iSFP-Bonus (eigene Berechnung aus der Richtlinie). Wie der Bonus funktioniert, erklärt der Beitrag zum iSFP.
Technische Mindestanforderungen: welcher U-Wert?
Wer erneuert, ersetzt oder erstmals einbaut, muss die technischen Mindestanforderungen der Richtlinie einhalten. Sie gelten als Höchstwerte des U-Werts, also des Wärmedurchgangs: Je kleiner der Wert, desto besser dämmt das Bauteil.
| Bauteil | U-Wert max. in W/(m²·K) |
|---|---|
| Dachflächen von Schrägdächern samt zugehörigen Kehlbalkenlagen | 0,14 |
| Oberste Geschossdecken und Wände gegen unbeheizte Dachräume | 0,14 |
| Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung | 0,14 |
| Dachgauben | 0,20 |
| Dachflächenfenster | 1,0 (Uw) |
Quelle: BEG-EM-Richtlinie, Anlage Nr. 1.1. Es gelten die Werte der Spalte für Wohngebäude.
Zusätzlich verlangt die Richtlinie Feuchteschutz sowie eine wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung. Das Luftdichtheitskonzept ist nachzuweisen. Die Dampfbremse und ihre Anschlüsse sind daher Teil der Planung, nicht nur der Dämmstoff.
Energieeffizienz-Experte: Pflicht für Dachmaßnahmen
Für Anträge mit Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle muss ein Energieeffizienz-Experte der Kategorie „BEG – Wohngebäude“ eingebunden werden. Er erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB), bestätigt nach Abschluss die Einhaltung der technischen Anforderungen und die förderfähigen Ausgaben. Die Zahlungsnachweise prüft er nicht.
Bei Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz sind nur Experten der Kategorie „BEG – Wohngebäude Denkmal“ zugelassen. Dort gilt am Dach statt eines U-Werts die höchstmögliche Dämmstoffdicke mit einer Wärmeleitfähigkeit von höchstens 0,040 W/(m·K). Mehr dazu im Beitrag Denkmalschutz am Dach.
Experten finden Sie in der bundesweiten Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Die Fachplanung und Baubegleitung kann ebenfalls gefördert werden (50 % der Kosten bis zu einer Obergrenze); die Voraussetzungen, insbesondere zur Rolle des Experten, stehen in der Richtlinie Nr. 9.3 – bitte aktuell prüfen.
Symbolbild · KI-generiertZweckbindung und Kombination
- Zweckbindung: Das geförderte Bauteil ist mindestens 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen; Käufer sind im Kaufvertrag darauf hinzuweisen.
- Keine Doppelförderung: Steuerbonus nach § 35c EStG und BEG-Zuschuss sind für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen.
- Ergänzungskredit: möglich, siehe KfW-Ergänzungskredit.
- Kein Rechtsanspruch: Die Förderung wird im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt.
Praxisbeispiel: Schrägdach mit Aufsparrendämmung
Ein typisches Vorhaben: Die Eindeckung wird erneuert, und die Dachfläche erhält dabei eine neue Dämmebene, zum Beispiel als Aufsparrendämmung. Förderfähig sind dann die Dämmung samt der Umfeldmaßnahmen, die fachtechnisch dafür nötig sind. Der Aufbau muss so gewählt werden, dass der Höchstwert von 0,14 W/(m²·K) erreicht wird; er hängt von Dämmstoffdicke und Wärmeleitfähigkeit ab. Deshalb fragt der Experte schon vor dem Angebot nach dem geplanten Aufbau.
Oberste Geschossdecke oder Dach dämmen?
Wird der Dachraum nicht genutzt, kann die Dämmung der obersten Geschossdecke genügen; soll er ausgebaut werden, kommt die Dachdämmung infrage. Beide Wege sind förderfähig und verlangen jeweils 0,14 W/(m²·K). Auch die gesetzliche Nachrüstpflicht lässt beide Varianten zu, siehe Nachrüstpflicht oberste Geschossdecke.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für die Dachdämmung?
Der Fördersatz für die Gebäudehülle beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Bei einer Wohneinheit sind höchstens 30.000 € förderfähig, mit iSFP-Bonus bis zu 60.000 €.
Welchen U-Wert muss das Dach für die Förderung haben?
Für Schrägdach, Flachdach mit Abdichtung und oberste Geschossdecke höchstens 0,14 W/(m²·K), für Gauben 0,20, für Dachflächenfenster ein Uw-Wert von höchstens 1,0.
Wird die Dämmung der obersten Geschossdecke gefördert?
Ja, Geschossdecken gehören zu den geförderten Dämmmaßnahmen. Für Decken und Wände gegen unbeheizte Dachräume gilt ebenfalls ein U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²·K).
Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?
Ja. Bei Hüllenmaßnahmen und beim iSFP-Bonus ist ein Experte der Kategorie „BEG – Wohngebäude“ einzubinden, bei Denkmalen der Kategorie „Denkmal“.
Muss mein Haus ein bestimmtes Alter haben?
Ja. Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss beim Antrag mindestens 5 Jahre zurückliegen.
Darf ich schon vor dem Antrag den Vertrag unterschreiben?
Nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage. Ein unbedingter Vertrag gilt als Vorhabenbeginn und ist förderschädlich. Details im Beitrag zum Antrag Schritt für Schritt.
Quellen
- BEG Einzelmaßnahmen (EM), Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026 (BMWE), gültig 21.07.2026 bis 31.12.2030 · Stand 20. Oktober 2026
- BAFA – Förderung der Gebäudehülle (Einzelmaßnahmen) · Stand 20. Oktober 2026
- KfW/BAFA – Technische FAQ BEG EM (V7.0, 01.06.2026) · Stand 20. Oktober 2026
- Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) · Stand 20. Oktober 2026
- BAFA – Informationen zur Antragstellung (Effiziente Gebäude) · Stand 20. Oktober 2026
Begriffe aus diesem Beitrag
Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt weder Fachplanung noch Rechtsberatung. Angaben zu Förderung und Recht erfolgen ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen.