Ausführlich erklärt
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, also auch Dach und oberste Geschossdecke, ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Er bestätigt die technischen Mindestanforderungen und die förderfähigen Ausgaben. Die Zahlungsnachweise prüft er nicht.
Bei Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz sind nur Experten mit der Kategorie Denkmal zugelassen. Die Liste der Experten wird zentral geführt. Eine Beratung kann zusätzlich gefördert werden. Die Bestätigungen sind Voraussetzung für die Auszahlung.