Förderung & Finanzierung

iSFP: Sanierungsfahrplan und Bonus – neue Regel 2026

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bringt bei der Dachförderung einen Bonus von 5 Prozentpunkten – seit der Richtlinie vom Juli 2026 aber nur noch auf den Teil der Ausgaben oberhalb von 30.000 € (eine Wohneinheit) und mit einer Mindestinvestition von 30.000 € brutto. Für kleine Dachprojekte lohnt der Bonus damit meist nicht mehr.

Stand: 5 Min. LesezeitRedaktion DEUTSCHE DACHWERKE

Tisch mit Bauplänen und Materialmustern für eine geplante SanierungSymbolbild · KI-generiert

Was ist ein iSFP?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Gutachten eines Energieeffizienz-Experten für Ihr Gebäude. Er legt fest, in welcher Reihenfolge Sie Dach, Fassade, Fenster und Heizung sanieren können, damit die Maßnahmen zusammenpassen. Der Fahrplan wird im Rahmen der geförderten Energieberatung erstellt, siehe Energieberatung und ihre Förderung.

Für die BEG-Förderung zählt nur ein iSFP, der im Programm Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gefördert wurde. Ein anderweitig erstellter Fahrplan löst den Bonus nicht aus.

Wie funktioniert der Bonus seit 2026?

Früher stieg der Fördersatz mit iSFP für alle förderfähigen Kosten von 15 auf insgesamt 20 %. Seit der Richtlinie vom 17. Juli 2026 gilt die Erhöhung nur noch für den Teil der förderfähigen Ausgaben, der die Höchstgrenze ohne iSFP übersteigt. Bei einer Wohneinheit sind das die Ausgaben zwischen 30.000 € und 60.000 €.

iSFP-Bonus: Fördersatz nach Höhe der förderfähigen AusgabenZwei Balken für ein Gebäude mit einer Wohneinheit. Ohne iSFP werden förderfähige Ausgaben bis 30.000 Euro mit 15 Prozent bezuschusst. Mit iSFP kommen weitere 30.000 Euro hinzu, die mit 20 Prozent bezuschusst werden.Ohne iSFP15 %Mit iSFP15 %20 %0 €30.000 €60.000 €förderfähige Ausgaben je Gebäude und Kalenderjahr (1 Wohneinheit)iSFP-Bonus: Mindestinvestition 30.000 € brutto · Stand 20.10.2026
Fördersatz nach Ausgabenbereich bei einer Wohneinheit (Stand 20.10.2026).

iSFP-Bonus (Gebäudehülle): Erhöhung um 5 Prozentpunkte nur auf förderfähige Ausgaben oberhalb der Höchstgrenze ohne iSFP; Mindestinvestitionsvolumen 30.000 € brutto; iSFP bei Antragstellung vorliegend und im EBW gefördert.

Quelle: BEG Einzelmaßnahmen (EM), Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026 (BMWE), gültig 21.07.2026 bis 31.12.2030 · Stand 20. Oktober 2026

Rechenbeispiel für eine Wohneinheit

Angenommen, die förderfähigen Ausgaben für die Dachdämmung betragen 45.000 €. Dann ergibt sich aus der Richtlinie (eigene Berechnung):

AusgabenbereichFördersatzZuschuss
Erste 30.000 €15 %4.500 €
Weitere 15.000 € (bis 60.000 €)20 %3.000 €
Gesamt bei 45.000 €7.500 €
Höchstzuschuss bei 60.000 €10.500 €

Modellrechnung nach BEG-EM-Richtlinie Nr. 8.4; kein Angebot und keine Zusage.

Voraussetzungen im Überblick

  • iSFP liegt beim Antrag vor und wurde im EBW gefördert
  • Umsetzung innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP
  • Mindestinvestition 30.000 € brutto je Antrag; mehrere Anträge werden nicht zusammengerechnet
  • Bei mehreren Wohneinheiten gilt als Mindestinvestition die Höchstgrenze ohne Bonus (bei 3 Wohneinheiten 60.000 €)
  • Ein Energieeffizienz-Experte ist einzubinden
Holzmodell eines Hauses mit abnehmbarem Dach als Sinnbild für einen SanierungsfahrplanSymbolbild · KI-generiert

Ist der iSFP trotzdem sinnvoll?

Auch ohne Bonus kann sich ein Fahrplan lohnen: Er ordnet die Maßnahmen, vermeidet doppelte Arbeiten und macht aus Einzelsanierungen ein Konzept. Die Beratung selbst wird gefördert. Ob der Bonus zusätzlich greift, hängt davon ab, wie umfangreich Sie in einem Jahr sanieren – etwa Dach und Fassade gemeinsam.

Neu ist außerdem ein WPB-Bonus für Dämmmaßnahmen an den energetisch schlechtesten Gebäuden (Worst Performing Buildings). Er soll voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 gelten, setzt einen geförderten iSFP oder eine entsprechende Beratung voraus und beträgt 5 Prozentpunkte. Der Start ist noch nicht gesichert – bitte aktuell beim BAFA prüfen.

Wann der Bonus wirkt – und wann nicht

Nur Dachdämmung: Bleiben Ihre förderfähigen Ausgaben im Kalenderjahr unter der Höchstgrenze ohne iSFP, bringt der Bonus nichts, denn er gilt nur für den Teil darüber. Die Mindestinvestition von 30.000 € brutto wäre dann zusätzlich nicht erreicht.

Dach und Fassade im selben Jahr: Kommen Dach, Fassade und Fenster zusammen, kann der Umfang über die Schwelle steigen. Dann wirkt der Bonus für den Teil oberhalb der Höchstgrenze. Weil die Höchstgrenze je Gebäude und Kalenderjahr gilt, kann es sich lohnen, die Planung zeitlich zu bündeln.

Mehrfamilienhaus: Bei mehreren Wohneinheiten steigen Höchstgrenze und Mindestinvestition mit. Bei 3 Wohneinheiten gilt zum Beispiel als Mindestinvestition die Höchstgrenze ohne Bonus von 60.000 €.

Was im iSFP steht

Der Experte erfasst den Ist-Zustand des Gebäudes, schlägt Maßnahmenpakete vor und ordnet sie in eine sinnvolle Reihenfolge. Für das Dach heißt das: Er zeigt, ob die Dämmung zusammen mit Fassade oder Fenstern geplant werden sollte und welche Anschlüsse dabei zu beachten sind. Der Fahrplan ist eine Orientierung; die Ausführung planen Sie anschließend mit dem Betrieb.

Praxistipp zur Planung

Rechnen Sie vor der Entscheidung mit realistischen Ausgaben für das gesamte Projekt. Fragen Sie den Experten, welche Kostenteile förderfähig sind und welche nicht, und prüfen Sie, ob die Mindestinvestition auch dann erreicht wird, wenn einzelne Positionen entfallen.

Häufige Fragen

Was bringt der iSFP-Bonus bei der Dachsanierung?

5 Prozentpunkte mehr Zuschuss, aber nur auf förderfähige Ausgaben oberhalb von 30.000 € bei einer Wohneinheit und nur bei einer Mindestinvestition von 30.000 € brutto.

Was hat sich 2026 am iSFP-Bonus geändert?

Früher galt die Erhöhung auf insgesamt 20 % für alle förderfähigen Kosten. Seit der Richtlinie vom 17. Juli 2026 gilt sie nur noch für den Teil über der Höchstgrenze ohne iSFP.

Wie lange ist ein iSFP gültig?

Die Maßnahmen müssen innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden, damit der Bonus gilt.

Zählt jeder Sanierungsfahrplan?

Nein. Der iSFP muss im Programm Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gefördert worden sein und bei der Antragstellung vorliegen.

Kann ich mehrere Anträge für die Mindestinvestition zusammenzählen?

Nein. Die Mindestinvestition muss je Antrag erreicht werden; Anträge werden nicht summiert.

Gilt der Bonus auch bei Mehrfamilienhäusern?

Ja, die Höchstgrenzen steigen mit der Zahl der Wohneinheiten. Als Mindestinvestition gilt dort die Höchstgrenze ohne Bonus, bei 3 Wohneinheiten also 60.000 €.

Wer erstellt den iSFP?

Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte im Rahmen der geförderten Energieberatung für Wohngebäude.

Quellen

Begriffe aus diesem Beitrag

Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt weder Fachplanung noch Rechtsberatung. Angaben zu Förderung und Recht erfolgen ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen.

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