Recht & Pflichten

Nachrüstpflicht oberste Geschossdecke: Pflicht und Ausnahmen

Nach § 35 GModG (früher § 47 GEG) müssen begehbare, zugängliche oberste Geschossdecken, die den Mindestwärmeschutz nicht erfüllen, so gedämmt werden, dass der U-Wert höchstens 0,24 W/(m²·K) beträgt. Alternativ genügt die Dämmung des darüberliegenden Daches. Für kleine, selbst bewohnte Häuser gelten Ausnahmen, vor allem beim Eigentümerwechsel.

Stand: 5 Min. LesezeitRedaktion DEUTSCHE DACHWERKE

Dachboden mit auf der Decke ausgelegter Dämmung und DachlukeSymbolbild · KI-generiert

Was verlangt § 35 GModG?

Die Pflicht trifft Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die mindestens vier Monate im Jahr auf mindestens 19 °C beheizt werden. Gemeint sind begehbare, zugängliche oberste Geschossdecken, die den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 nicht erfüllen. Sie sind so zu dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient höchstens 0,24 W/(m²·K) beträgt. Ob eine Decke genau als „zugänglich“ im Sinne des Gesetzes gilt, lesen Sie bitte im aktuellen Wortlaut nach.

Die Pflicht bestand in gleicher Form bereits unter dem Gebäudeenergiegesetz als § 47. Mit der Umbenennung in Gebäudemodernisierungsgesetz wurde sie neu nummeriert; schreiben Sie daher heute „§ 35 GModG (früher § 47 GEG)“.

Gilt die Pflicht für mich? Entscheidungshilfe

Gilt die Nachrüstpflicht für die oberste Geschossdecke?Entscheidungskette nach § 35 GModG: Mindestwärmeschutz erfüllt, Dämmung des Daches als Alternative, Ausnahme bei Eigentümerwechsel für Häuser mit höchstens zwei Wohnungen, sonst Dämmung auf 0,24 Watt je Quadratmeter und Kelvin.Erfüllt die Decke denMindestwärmeschutz (DIN4108-2)?JaKeineNachrüstpflichtNeinDämmen Sie stattdessendas Dach darüber?JaAlternativ zulässigNeinHöchstens 2 Wohnungenund am 01.02.2002 vomEigentümer selbstbewohnt?JaPflicht erst fürden Erwerber –Frist 2 JahreNeinSonst: begehbare oder zugängliche obersteGeschossdecke dämmen, U ≤ 0,24 W/(m²·K).
Entscheidungshilfe zu § 35 GModG (Stand 20.10.2026, ohne Gewähr).

Was heißt „dämmen“?

Wenn die zulässige Dämmdicke technisch begrenzt ist, gilt die höchstmögliche Dicke nach den anerkannten Regeln der Technik. Dabei darf die Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs in der Regel höchstens 0,035 W/(m·K) betragen, bei Einblasdämmung und nachwachsenden Rohstoffen höchstens 0,045. Die Wärmeleitfähigkeit zeigt, wie gut ein Stoff dämmt; ob eine Decke die Anforderung bereits erfüllt, lässt sich über den U-Wert beurteilen.

Alternativ zur Deckendämmung genügt die Dämmung des darüberliegenden Daches. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Dachraum ohnehin genutzt oder ausgebaut werden soll. Eine Dachdämmung fällt unter die energetischen Anforderungen nach § 36 und ist förderfähig, siehe BEG am Dach.

Ausnahmen

Zwei wichtige Ausnahmen für kleine Häuser

Eigentümerwechsel

Vorteile

  • Gilt für Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer am 1. Februar 2002 eine selbst bewohnt hat
  • Die Pflicht trifft erst den Erwerber

Zu beachten

  • Für den Erwerber läuft eine Frist von 2 Jahren ab dem ersten Eigentumsübergang nach diesem Datum
  • Wer später kauft, muss damit rechnen

Passt zu: Altbesitz im Ein- und Zweifamilienhaus

Wirtschaftlichkeit (Härtefall)

Vorteile

  • Bei kleinen, selbst genutzten Gebäuden mit höchstens zwei Wohnungen entfällt die Anforderung, wenn die Kosten nicht innerhalb angemessener Frist durch Einsparungen erwirtschaftet werden

Zu beachten

  • Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden; den genauen Wortlaut bitte aktuell prüfen

Passt zu: Selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser mit Sonderlage

Bußgeld

Wer die oberste Geschossdecke vorsätzlich oder leichtfertig nicht nach § 35 Absatz 1 Satz 1 dämmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 50.000 € betragen (§ 108 GModG). Wie streng die Länder kontrollieren, haben wir nicht geprüft.

Flockige Einblasdämmung zwischen Deckenbalken im DachbodenSymbolbild · KI-generiert

Förderung nutzen

Die Dämmung der obersten Geschossdecke gehört zu den förderfähigen Dämmmaßnahmen der Bundesförderung. Die Förderung verlangt einen niedrigeren U-Wert als das Gesetz; mehr unter Förderung Dachsanierung 2026. Vor der Beauftragung sollte der Förderweg geklärt sein.

Was Sie als Eigentümer konkret tun können

  1. Zustand der Decke prüfen: Ist sie bereits gedämmt? Ist der Dachraum zugänglich?
  2. Klären, ob Sie unter eine Ausnahme fallen (Eigentümerwechsel, kleines selbst genutztes Haus)
  3. Variante wählen: Decke von oben dämmen oder das Dach darüber dämmen
  4. Förderung prüfen, bevor Sie beauftragen
  5. Vertrag mit Betrieb schließen und die Ausführung dokumentieren

Die Dämmung der Decke setzt voraus, dass der Dachraum zugänglich ist. Eine begehbare Dämmung erlaubt es, den Dachboden weiter zu nutzen; ob ein begehbarer Aufbau nötig ist, hängt von Ihrer Nutzung ab.

Beispiel zum Eigentümerwechsel

Hat der Eigentümer eines Hauses mit höchstens zwei Wohnungen am 1. Februar 2002 selbst in einer der Wohnungen gewohnt, trifft die Pflicht erst den Erwerber, der innerhalb von 2 Jahren nach dem ersten Eigentumsübergang nach diesem Datum handeln muss. Der Verkäufer muss also nicht dämmen; der Käufer sollte die Pflicht aber beim Kauf einplanen. Die Frist beginnt mit dem Eigentumsübergang, nicht mit dem Kaufvertrag.

Dämmung der Decke: worauf zu achten ist

Bei der Dämmung der Decke von oben bleibt die Luftdichtheit wichtig: Durchdringungen, Luken und Anschlüsse müssen sauber abgedichtet werden, damit warme Raumluft nicht in den kalten Dachraum gelangt. Eine begehbare Abdeckung schützt die Dämmung, wenn der Dachboden weiter genutzt wird. Den Aufbau plant der Betrieb nach den anerkannten Regeln der Technik; lassen Sie sich ihn vor der Beauftragung erklären.

Häufige Fragen

Muss ich meine oberste Geschossdecke dämmen?

Wenn sie begehbar und zugänglich ist und den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 nicht erfüllt, ja, auf höchstens 0,24 W/(m²·K), sofern keine Ausnahme gilt.

Reicht es, das Dach zu dämmen?

Ja. Alternativ zur Deckendämmung genügt die Dämmung des darüberliegenden Daches (§ 35 GModG).

Gilt die Pflicht für mein selbst bewohntes Einfamilienhaus?

Wer das Haus schon am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat (höchstens zwei Wohnungen), ist befreit. Erwerber danach müssen innerhalb von 2 Jahren ab dem ersten Eigentumsübergang handeln.

Gibt es eine Wirtschaftlichkeitsausnahme?

Für kleine selbst genutzte Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen ja, wenn sich die Kosten nicht in angemessener Frist amortisieren. Den Wortlaut bitte aktuell prüfen.

Was droht bei Verstoß?

Eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 50.000 € (§ 108 GModG).

Wurde die Vorschrift 2026 verschärft?

Die Regel blieb inhaltlich erhalten, wurde aber von § 47 GEG zu § 35 GModG neu nummeriert.

Welche Dämmstoffe sind für die Decke üblich?

Das hängt von Zugänglichkeit und Nutzung ab. Maßgeblich ist, dass der Wärmedurchgangskoeffizient erreicht wird. Für die Wärmeleitfähigkeit nennt das Gesetz Richtwerte von höchstens 0,035 W/(m·K), bei Einblasdämmung und nachwachsenden Rohstoffen 0,045.

Kann ich die Decke selbst dämmen?

Ob die Pflicht erfüllt ist, hängt vom erreichten U-Wert ab. Für den Steuerbonus muss ein Fachunternehmen ausführen, und bei der BEG-Förderung zählt bei Eigenleistung nur das Material.

Quellen

Begriffe aus diesem Beitrag

Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt weder Fachplanung noch Rechtsberatung. Angaben zu Förderung und Recht erfolgen ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen.

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