Förderung & Finanzierung

Energieberatung für Wohngebäude und ihre Förderung

Das BAFA bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit 50 % des Beratungshonorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Antrag kommt vor der Beratung, das Honorar zahlen Sie zunächst selbst.

Stand: 5 Min. LesezeitRedaktion DEUTSCHE DACHWERKE

Wärmebildaufnahme eines Hauses mit Wärmeverlusten im DachbereichSymbolbild · KI-generiert

Was fördert das BAFA bei der Energieberatung?

Im Programm Energieberatung für Wohngebäude (EBW) erhalten Sie einen Zuschuss von 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Die Obergrenze liegt bei 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und bei 850 € für Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung des Sanierungsfahrplans in der Eigentümerversammlung gibt es bei Wohnungseigentümergemeinschaften einen Zuschlag von bis zu 250 €.

Das Ergebnis der Beratung ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan, der iSFP. Er hilft, die Dachsanierung in ein Gesamtkonzept einzuordnen.

Voraussetzungen

  • Das Gebäude ist ein Wohngebäude, dessen Bauantrag mindestens 10 Jahre zurückliegt
  • Zwischen zwei geförderten Beratungen für dasselbe Gebäude liegen 4 Jahre; ein neuer Eigentümer kann sofort neu beantragen
  • Der Berater führt eine Vor-Ort-Begehung durch (Pflicht)
  • Der Antrag wird vor Vorhabenbeginn im BAFA-Portal gestellt; die Bearbeitung dauert nach BAFA-Angabe etwa 2 Wochen
  • Die Beratung erfolgt durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten

Ablauf einer geförderten Beratung

Ablauf einer geförderten EnergieberatungFünf Schritte von der Antragstellung im BAFA-Portal über die Beratung mit Begehung und den iSFP bis zur Auszahlung des Zuschusses an den Antragsteller.1Antrag im BAFA-Portal stellenvor Beginn der Beratung; Bearbeitung nachBAFA-Angabe ca. 2 Wochen2Beratung mit Vor-Ort-Begehungdurch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten3Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)übergebennur ein im EBW geförderter iSFP zählt für deniSFP-Bonus4Honorar vorab vollständig zahlenAuszahlung an den Antragsteller5Verwendungsnachweis und Zuschuss50 % des Honorars bis zu den Höchstbeträgen
Von der Antragstellung bis zum Zuschuss (Stand 20.10.2026).

Wichtig: Das Honorar müssen Sie vorab vollständig selbst zahlen. Die frühere Zahlungsermächtigung, bei der der Berater direkt mit dem BAFA abrechnet, ist seit 01.04.2025 entfallen. Der Zuschuss wird an Sie als Antragsteller ausgezahlt.

Zuwendungsbescheide enthalten seit 01.01.2025 eine auflösende Bedingung bei verspätet eingereichtem Verwendungsnachweis. Eine einmalige Verlängerung um 6 Monate ist formlos möglich. Notieren Sie die Frist deshalb direkt nach dem Bescheid.

Energieberatung ist nicht gleich Fachplanung

Zwei Förderungen werden oft verwechselt. Die EBW fördert die Beratung und den Sanierungsfahrplan. Die BEG-Einzelmaßnahmen fördern zusätzlich Fachplanung und Baubegleitung bei der Umsetzung: Der Satz beträgt dort 50 % der Kosten mit Obergrenzen, etwa 5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser. Für beide Förderungen gelten eigene Anträge und Voraussetzungen; die Rolle des Experten bei der BEG-Fachplanung steht in der Richtlinie Nr. 9.3 – bitte aktuell prüfen.

Zwei Förderwege im Vergleich
MerkmalEBW (Beratung)BEG (Fachplanung und Baubegleitung)
GegenstandBeratung, iSFPPlanung und Begleitung der Umsetzung
Satz50 % des Honorars50 % der Kosten
Obergrenze650 € (EFH/ZFH), 850 € (ab 3 WE)5.000 € (EFH/ZFH)
AntragBAFA, vor VorhabenbeginnBAFA, im Rahmen der Maßnahmenförderung (Richtlinie prüfen)

Quellen: BAFA-Seite EBW; BEG-EM-Richtlinie Nr. 8.3.1, 8.4.7. Ohne Gewähr.

Steuerliche Förderung der Beratung

Das Beratungshonorar kann auch über die Steuerermäßigung nach § 35c EStG berücksichtigt werden: 50 % der Kosten für Energieberater, die im EBW zugelassen und für Planung oder Begleitung beauftragt sind. Dieselben Kosten dürfen Sie nicht zugleich über das BAFA fördern lassen. Mehr zur Steuer im Beitrag Steuerbonus § 35c.

Messgerät auf der Dämmschicht einer DachbodendeckeSymbolbild · KI-generiert

Wann lohnt sich die Beratung vor der Dachsanierung?

Sinnvoll ist sie, wenn mehrere Maßnahmen anstehen, wenn Sie den iSFP-Bonus prüfen wollen oder wenn unklar ist, wie das Dach in ein Gesamtkonzept passt. Ein Fahrplan zeigt zum Beispiel, ob es besser ist, Dach und Fassade gemeinsam zu planen oder die Dachdämmung als ersten Schritt zu sehen. Wer nur die Eindeckung erneuern will, braucht den Fahrplan nicht zwingend; für die BEG-Förderung der Dämmung ist der Experte aber ohnehin einzubinden.

So wählen Sie den Berater aus

Energieeffizienz-Experten finden Sie in der bundesweiten Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Achten Sie darauf, dass die Person für das jeweilige Programm zugelassen ist; für die BEG-Hüllenförderung ist die Kategorie „BEG – Wohngebäude“ nötig, bei Baudenkmalen die Kategorie „Denkmal“. Fragen Sie nach Erfahrung mit Dachsanierungen und danach, was im Honorar enthalten ist.

Was Sie zum Beratungstermin bereithalten sollten

  • Baujahr und Baupläne, soweit vorhanden
  • Angaben zu bisherigen Sanierungen und zum Zustand von Dach, Fenstern und Heizung
  • Energieverbrauchsabrechnungen der letzten Jahre
  • Fotos von Dach, Dachboden und Anschlüssen
  • Ihre Ziele und Ihr Zeitplan für die Sanierung

Je besser die Unterlagen, desto genauer wird der Fahrplan. Die Vor-Ort-Begehung ist Pflicht; der Berater sieht sich Dachboden, Decke und Anschlüsse selbst an.

Was nach der Beratung kommt

Mit dem Fahrplan in der Hand können Sie Angebote einholen, die zum Konzept passen. Der Experte, der die Beratung durchgeführt hat, kann häufig auch die technische Projektbeschreibung für den BEG-Antrag erstellen; klären Sie das vor der Beauftragung. Und: Der Fahrplan ist kein Auftrag, sondern eine Entscheidungsgrundlage. Sie entscheiden, welche Schritte Sie wann umsetzen.

Häufige Fragen

Wie viel Zuschuss gibt es für die Energieberatung?

50 % des Beratungshonorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohneinheiten.

Muss ich das Honorar selbst vorstrecken?

Ja. Sie zahlen das Honorar vorab vollständig. Der Zuschuss wird an Sie ausgezahlt, die Zahlungsermächtigung ist seit 01.04.2025 entfallen.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Vorhabenbeginn über das BAFA-Portal. Eine Beratung nach Antrag, aber vor Bescheid ist auf eigenes Risiko möglich.

Wie alt muss mein Haus sein?

Der Bauantrag muss mindestens 10 Jahre zurückliegen.

Wie oft kann ich die Beratung fördern lassen?

Für dasselbe Gebäude liegen zwischen zwei Beratungen 4 Jahre; ein neuer Eigentümer kann sofort beantragen.

Ist die Beratung Voraussetzung für die Dachförderung?

Für den BEG-Zuschuss ist ein Energieeffizienz-Experte zur Antragstellung nötig. Der Fahrplan (iSFP) ist nur für den iSFP-Bonus Voraussetzung.

Kann ich Beratung und Planung mit demselben Experten machen?

Häufig ja. Klären Sie aber vorab, wer welche Leistung erbringt und ob beide Förderungen die Rolle des Experten zulassen.

Quellen

Begriffe aus diesem Beitrag

Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt weder Fachplanung noch Rechtsberatung. Angaben zu Förderung und Recht erfolgen ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen.

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