Ausführlich erklärt
Wer ein selbst genutztes Haus saniert, das älter als zehn Jahre ist, kann Aufwendungen für Dämmung von Dachflächen und Geschossdecken über drei Jahre verteilt von der Steuer abziehen. Die Ausführung muss ein Fachunternehmen übernehmen, es braucht eine Bescheinigung und eine Überweisung auf das Konto des Leistenden.
Die Ermäßigung ist ausgeschlossen, wenn dieselbe Maßnahme zusätzlich über die Bundesförderung gefördert wird. Verschiedene Maßnahmen lassen sich getrennt fördern. Die Befristung ist in unseren Quellen nicht abschließend bestätigt. Stand 20.10.2026, ohne Gewähr, keine Steuerberatung.