Ausführlich erklärt
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, also Dach, Geschossdecken, Wände, Fenster und Türen, gibt es Zuschüsse über das BAFA (BEG EM). Dazu gehört die Dämmung von Dachflächen und obersten Geschossdecken, wenn technische Mindestanforderungen erfüllt werden.
Die aktuelle Richtlinie gilt seit 21.07.2026. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung, sie erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Einzelheiten und Reihenfolge der Antragstellung sind wichtig: Der Antrag wird vor dem Vorhabenbeginn gestellt. Stand 20.10.2026, ohne Gewähr.