Förderung & Finanzierung

Förderantrag Dachsanierung: Schritt für Schritt

Bei der BEG-Förderung entscheidet die Reihenfolge: Angebot, Vertrag mit Bedingung der Förderzusage, Technische Projektbeschreibung, Online-Antrag vor Vorhabenbeginn, Ausführung, Technischer Projektnachweis und Verwendungsnachweis. Wer zu früh unterschreibt oder zu spät nachweist, verliert den Anspruch.

Stand: 5 Min. LesezeitRedaktion DEUTSCHE DACHWERKE

Schreibtisch mit Ordner und Laptop vor einem Fenster mit Blick auf DächerSymbolbild · KI-generiert

Die Reihenfolge im Überblick

Die Kurzform lautet: Angebot, Vertrag mit Bedingung, TPB-ID über den Energieeffizienz-Experten, Antrag, Bescheid, Ausführung, Zahlung, TPN, Verwendungsnachweis. Die Grafik zeigt die Schritte. Kupferfarben hervorgehoben sind die Stellen, an denen am häufigsten etwas schiefgeht.

Antrag auf BEG-Förderung für das Dach, Schritt für SchrittNeun Schritte von Angebot und bedingtem Vertrag über die Technische Projektbeschreibung, den Antrag vor Vorhabenbeginn und die Ausführung bis zum Verwendungsnachweis.1Angebot einholenEnergieeffizienz-Experten einbinden2Vertrag mit Bedingung der Förderzusageaufschiebend oder auflösend – nie ohne Bedingung3Technische Projektbeschreibung (TPB-ID)durch den Experten; 2 Monate gültig4Online-Antrag im BAFA-Portalvor Vorhabenbeginn; Privatpersonen mit BundID5ZuwendungsbescheidBewilligungszeitraum 36 Monate ab Zugang6Ausführung und unbare ZahlungRechnung mit den geforderten Angaben7Technischer Projektnachweis (TPN-ID)durch den Experten; 2 Monate gültig8Verwendungsnachweis onlineinnerhalb von 6 Monaten nach Abschluss – Fristbeachten9Festsetzung und Auszahlung
BEG-Antrag für das Dach in neun Schritten (Stand 20.10.2026).

Förderantrag BEG Einzelmaßnahme: Dach

Ablauf nach BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie vom 17. Juli 2026 und BAFA-Hinweisen, Stand 20.10.2026.

  1. Angebote einholen

    Holen Sie Angebote ein und binden Sie einen Energieeffizienz-Experten ein. Wichtig ist eine klare Leistungsbeschreibung mit dem voraussichtlichen Umsetzungsdatum.

  2. Vertrag mit Bedingung schließen

    Schließen Sie den Liefer- oder Leistungsvertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage. Ein unbedingter Vertrag gilt als Vorhabenbeginn.

  3. TPB-ID erzeugen lassen

    Der Experte erstellt die Technische Projektbeschreibung und damit die TPB-ID. Sie ist zwei Monate gültig; seit 21.07.2026 sind neue TPB-IDs erforderlich.

  4. Antrag im BAFA-Portal stellen

    Stellen Sie den Online-Antrag vor Vorhabenbeginn; Privatpersonen melden sich mit der BundID an. Maßgeblich ist der Eingang beim BAFA.

  5. Bescheid abwarten

    Mit dem Zuwendungsbescheid beginnt der Bewilligungszeitraum von 36 Monaten.

  6. Umsetzen und unbar bezahlen

    Die Rechnung lautet auf den Antragsteller, ist deutschsprachig und nennt Maßnahme, Arbeitsleistung, Zeitraum und Adresse. Bezahlen Sie unbar.

  7. TPN-ID erzeugen lassen

    Nach Abschluss erstellt der Experte den Technischen Projektnachweis; die TPN-ID ist ebenfalls zwei Monate gültig.

  8. Verwendungsnachweis einreichen

    Reichen Sie ihn online innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss ein, spätestens bis zum Ablauf des 6. Monats nach Ende des Bewilligungszeitraums. Danach verfällt der Anspruch.

  9. Auszahlung abwarten

    Nach der Festsetzung zahlt die Bundeskasse Trier den Zuschuss aus.

Vertrag mit Vorbehalt: so ist er gemeint

Der Vorhabenbeginn ist nach der Richtlinie der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Planung und Beratung vorab sind unschädlich. Damit Sie trotzdem Verbindlichkeit mit dem Betrieb herstellen können, ist ein Vertrag zulässig, der unter der Bedingung steht, dass die Förderzusage erteilt wird. Ohne diese Bedingung ist die Förderung gefährdet.

Fristen im Überblick

FristDauerFolge bei Versäumnis
TPB-ID und TPN-IDje 2 Monate gültigID erneut erzeugen lassen
Bewilligungszeitraum36 Monate ab Zugang des BescheidsArbeiten und Nachweise innerhalb des Zeitraums abschließen
Verwendungsnachweis6 Monate nach Abschluss, spätestens 6 Monate nach Ende des BewilligungszeitraumsVerlust des Anspruchs
Zweckbindung10 JahreErwerber im Kaufvertrag darauf hinweisen

Quelle: BEG-EM-Richtlinie Nr. 7.1, 9.4.1, 9.5.1; BAFA-Hinweise zur Antragstellung. Ohne Gewähr.

Was Sie vor dem Antrag klären sollten

Wer macht was?

Der Antrag wird von Ihnen als Antragsteller gestellt, im BAFA-Portal mit der BundID. Der Energieeffizienz-Experte unterstützt fachlich: Er erstellt die Technische Projektbeschreibung und später den Technischen Projektnachweis und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen und die förderfähigen Ausgaben. Auch ein Fachunternehmen kann die technischen Unterlagen erstellen. Der Betrieb führt die Arbeiten aus und stellt die Rechnung. Die Prüfung der Zahlungsnachweise übernimmt der Experte nicht; sie bleibt Ihre Aufgabe.

Dachbaustelle mit Gerüst und MaterialpaletteSymbolbild · KI-generiert

Unterlagen zusammenstellen

  • Angebot und der Vertrag mit der Bedingung der Förderzusage
  • TPB-ID und später TPN-ID des Experten
  • Zugang zum BAFA-Portal (BundID)
  • Rechnung mit allen geforderten Angaben und der Zahlungsnachweis
  • Angaben zum Gebäude: Baujahr bzw. Zeitpunkt des Bauantrags

Beispiel für eine Zeitplanung

Nach dem Angebot lassen Sie die TPB-ID erzeugen, die zwei Monate gültig ist. Innerhalb dieser Zeit sollte der Antrag gestellt sein. Wenn der Bescheid vorliegt, beginnt der Bewilligungszeitraum von 36 Monaten. Planen Sie großzügig: Die Arbeiten sollten innerhalb des Zeitraums abgeschlossen sein, damit auch der Verwendungsnachweis rechtzeitig eingereicht werden kann.

Nach dem Antrag

Nach Eingang prüft das BAFA den Antrag. Bis zum Bescheid sollten Sie nichts Unumkehrbares veranlassen, sofern Sie das Risiko nicht bewusst eingehen. Nutzen Sie die Wartezeit, um mit dem Betrieb Termine, Gerüst und Material abzustimmen. So können die Arbeiten nach dem Bescheid zügig beginnen.

Wenn sich das Projekt ändert

Ändern sich Umfang, Material oder Kosten gegenüber dem Antrag, sprechen Sie das vor der Ausführung mit dem Energieeffizienz-Experten ab. Er kann beurteilen, ob die technischen Anforderungen weiterhin erfüllt sind und ob eine Änderung gemeldet werden muss. Wie das BAFA mit Abweichungen umgeht, regelt die Richtlinie; wir haben diese Einzelheiten nicht ausgewertet, bitte aktuell prüfen. Planen Sie lieber einen Puffer in Zeit und Budget ein, damit Änderungen nicht unter Druck entschieden werden müssen.

Häufige Fragen

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Vor dem Vorhabenbeginn. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen vorab sind unschädlich.

Darf ich den Vertrag vor dem Antrag unterschreiben?

Ja, aber nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage. Ein unbedingter Vertrag ist förderschädlich.

Was ist die TPB-ID?

Die Kennung der Technischen Projektbeschreibung, die der Energieeffizienz-Experte erzeugt. Sie ist zwei Monate gültig und wird für den Antrag gebraucht.

Wie lange habe ich für die Umsetzung?

36 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids.

Bis wann muss der Verwendungsnachweis vorliegen?

Innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Vorhabens, spätestens bis zum Ablauf des 6. Monats nach Ende des Bewilligungszeitraums. Danach verfällt der Anspruch.

Wie bezahle ich die Rechnung richtig?

Unbar. Die Rechnung lautet auf den Antragsteller, ist auf Deutsch und nennt Maßnahme, Arbeitsleistung, Zeitraum und Adresse.

Wer stellt den Antrag?

Sie als Antragsteller, im BAFA-Portal mit der BundID. Der Energieeffizienz-Experte unterstützt fachlich.

Quellen

Begriffe aus diesem Beitrag

Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt weder Fachplanung noch Rechtsberatung. Angaben zu Förderung und Recht erfolgen ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen.

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