Symbolbild · KI-generiertDie Reihenfolge im Überblick
Die Kurzform lautet: Angebot, Vertrag mit Bedingung, TPB-ID über den Energieeffizienz-Experten, Antrag, Bescheid, Ausführung, Zahlung, TPN, Verwendungsnachweis. Die Grafik zeigt die Schritte. Kupferfarben hervorgehoben sind die Stellen, an denen am häufigsten etwas schiefgeht.
Förderantrag BEG Einzelmaßnahme: Dach
Ablauf nach BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie vom 17. Juli 2026 und BAFA-Hinweisen, Stand 20.10.2026.
Angebote einholen
Holen Sie Angebote ein und binden Sie einen Energieeffizienz-Experten ein. Wichtig ist eine klare Leistungsbeschreibung mit dem voraussichtlichen Umsetzungsdatum.
Vertrag mit Bedingung schließen
Schließen Sie den Liefer- oder Leistungsvertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage. Ein unbedingter Vertrag gilt als Vorhabenbeginn.
TPB-ID erzeugen lassen
Der Experte erstellt die Technische Projektbeschreibung und damit die TPB-ID. Sie ist zwei Monate gültig; seit 21.07.2026 sind neue TPB-IDs erforderlich.
Antrag im BAFA-Portal stellen
Stellen Sie den Online-Antrag vor Vorhabenbeginn; Privatpersonen melden sich mit der BundID an. Maßgeblich ist der Eingang beim BAFA.
Bescheid abwarten
Mit dem Zuwendungsbescheid beginnt der Bewilligungszeitraum von 36 Monaten.
Umsetzen und unbar bezahlen
Die Rechnung lautet auf den Antragsteller, ist deutschsprachig und nennt Maßnahme, Arbeitsleistung, Zeitraum und Adresse. Bezahlen Sie unbar.
TPN-ID erzeugen lassen
Nach Abschluss erstellt der Experte den Technischen Projektnachweis; die TPN-ID ist ebenfalls zwei Monate gültig.
Verwendungsnachweis einreichen
Reichen Sie ihn online innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss ein, spätestens bis zum Ablauf des 6. Monats nach Ende des Bewilligungszeitraums. Danach verfällt der Anspruch.
Auszahlung abwarten
Nach der Festsetzung zahlt die Bundeskasse Trier den Zuschuss aus.
Vertrag mit Vorbehalt: so ist er gemeint
Der Vorhabenbeginn ist nach der Richtlinie der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Planung und Beratung vorab sind unschädlich. Damit Sie trotzdem Verbindlichkeit mit dem Betrieb herstellen können, ist ein Vertrag zulässig, der unter der Bedingung steht, dass die Förderzusage erteilt wird. Ohne diese Bedingung ist die Förderung gefährdet.
Fristen im Überblick
| Frist | Dauer | Folge bei Versäumnis |
|---|---|---|
| TPB-ID und TPN-ID | je 2 Monate gültig | ID erneut erzeugen lassen |
| Bewilligungszeitraum | 36 Monate ab Zugang des Bescheids | Arbeiten und Nachweise innerhalb des Zeitraums abschließen |
| Verwendungsnachweis | 6 Monate nach Abschluss, spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums | Verlust des Anspruchs |
| Zweckbindung | 10 Jahre | Erwerber im Kaufvertrag darauf hinweisen |
Quelle: BEG-EM-Richtlinie Nr. 7.1, 9.4.1, 9.5.1; BAFA-Hinweise zur Antragstellung. Ohne Gewähr.
Was Sie vor dem Antrag klären sollten
- Bauteile und U-Werte erfüllen die technischen Mindestanforderungen (BEG-Einzelmaßnahmen am Dach)
- Das Gebäude ist alt genug, die Höchstgrenze je Kalenderjahr ist eingehalten
- Keine Doppelförderung mit Steuerbonus für dieselbe Maßnahme (Steuerbonus § 35c)
- Ob ein Ergänzungskredit gewünscht ist, damit die Bankanfrage rechtzeitig läuft (KfW-Ergänzungskredit)
Wer macht was?
Der Antrag wird von Ihnen als Antragsteller gestellt, im BAFA-Portal mit der BundID. Der Energieeffizienz-Experte unterstützt fachlich: Er erstellt die Technische Projektbeschreibung und später den Technischen Projektnachweis und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen und die förderfähigen Ausgaben. Auch ein Fachunternehmen kann die technischen Unterlagen erstellen. Der Betrieb führt die Arbeiten aus und stellt die Rechnung. Die Prüfung der Zahlungsnachweise übernimmt der Experte nicht; sie bleibt Ihre Aufgabe.
Symbolbild · KI-generiertUnterlagen zusammenstellen
- Angebot und der Vertrag mit der Bedingung der Förderzusage
- TPB-ID und später TPN-ID des Experten
- Zugang zum BAFA-Portal (BundID)
- Rechnung mit allen geforderten Angaben und der Zahlungsnachweis
- Angaben zum Gebäude: Baujahr bzw. Zeitpunkt des Bauantrags
Beispiel für eine Zeitplanung
Nach dem Angebot lassen Sie die TPB-ID erzeugen, die zwei Monate gültig ist. Innerhalb dieser Zeit sollte der Antrag gestellt sein. Wenn der Bescheid vorliegt, beginnt der Bewilligungszeitraum von 36 Monaten. Planen Sie großzügig: Die Arbeiten sollten innerhalb des Zeitraums abgeschlossen sein, damit auch der Verwendungsnachweis rechtzeitig eingereicht werden kann.
Nach dem Antrag
Nach Eingang prüft das BAFA den Antrag. Bis zum Bescheid sollten Sie nichts Unumkehrbares veranlassen, sofern Sie das Risiko nicht bewusst eingehen. Nutzen Sie die Wartezeit, um mit dem Betrieb Termine, Gerüst und Material abzustimmen. So können die Arbeiten nach dem Bescheid zügig beginnen.
Wenn sich das Projekt ändert
Ändern sich Umfang, Material oder Kosten gegenüber dem Antrag, sprechen Sie das vor der Ausführung mit dem Energieeffizienz-Experten ab. Er kann beurteilen, ob die technischen Anforderungen weiterhin erfüllt sind und ob eine Änderung gemeldet werden muss. Wie das BAFA mit Abweichungen umgeht, regelt die Richtlinie; wir haben diese Einzelheiten nicht ausgewertet, bitte aktuell prüfen. Planen Sie lieber einen Puffer in Zeit und Budget ein, damit Änderungen nicht unter Druck entschieden werden müssen.
Häufige Fragen
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Vor dem Vorhabenbeginn. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen vorab sind unschädlich.
Darf ich den Vertrag vor dem Antrag unterschreiben?
Ja, aber nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage. Ein unbedingter Vertrag ist förderschädlich.
Was ist die TPB-ID?
Die Kennung der Technischen Projektbeschreibung, die der Energieeffizienz-Experte erzeugt. Sie ist zwei Monate gültig und wird für den Antrag gebraucht.
Wie lange habe ich für die Umsetzung?
36 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids.
Bis wann muss der Verwendungsnachweis vorliegen?
Innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Vorhabens, spätestens bis zum Ablauf des 6. Monats nach Ende des Bewilligungszeitraums. Danach verfällt der Anspruch.
Wie bezahle ich die Rechnung richtig?
Unbar. Die Rechnung lautet auf den Antragsteller, ist auf Deutsch und nennt Maßnahme, Arbeitsleistung, Zeitraum und Adresse.
Wer stellt den Antrag?
Sie als Antragsteller, im BAFA-Portal mit der BundID. Der Energieeffizienz-Experte unterstützt fachlich.
Quellen
- BEG Einzelmaßnahmen (EM), Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026 (BMWE), gültig 21.07.2026 bis 31.12.2030 · Stand 20. Oktober 2026
- BAFA – Informationen zur Antragstellung (Effiziente Gebäude) · Stand 20. Oktober 2026
- BAFA – Förderung der Gebäudehülle (Einzelmaßnahmen) · Stand 20. Oktober 2026
- Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) · Stand 20. Oktober 2026
Begriffe aus diesem Beitrag
Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt weder Fachplanung noch Rechtsberatung. Angaben zu Förderung und Recht erfolgen ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen.