Glossar

Kumulierung

Kumulierung bezeichnet das Zusammentreffen mehrerer Förderungen für dieselbe Maßnahme, das nur begrenzt zulässig ist.

Stand:

Ausführlich erklärt

Die BEG Einzelmaßnahmen lässt zusätzliche Zuschüsse oder Kredite für dieselbe Maßnahme grundsätzlich zu, solange eine Obergrenze eingehalten wird. Nicht kombinierbar ist sie mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme.

Auch Kombinationen mit Landes- oder Kommunalprogrammen sind je Programm unterschiedlich geregelt. Doppelförderung gehört zu den typischen Fehlern. Klären Sie die Kombination vor Vertragsabschluss. Stand 20.10.2026, ohne Gewähr. Fragen Sie im Zweifel beim Fördergeber nach.

Siehe auch

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