Akuter Schaden? Erst sichern, dann melden

Nach einem Sturm zählt zuerst die Sicherheit. Danach können Sie den Schaden hier in etwa einer Minute melden. Wie es weitergeht, zeigt der Ablaufplan direkt darunter.

Schaden jetzt melden

Das gilt sofort

  1. Bringen Sie sich nicht in Gefahr, steigen Sie nicht aufs Dach. Bei Gefahr für Leib und Leben: 112.
  2. Sperren Sie Bereiche unter losen Teilen ab und halten Sie Abstand zu hängenden Ästen und Leitungen.
  3. Fotografieren Sie die Schäden aus sicherer Entfernung, vom Boden oder aus dem Innenraum.
  4. Informieren Sie Ihre Versicherung. Was gilt, steht in Ihrem Versicherungsvertrag.

Lieber sprechen? Rufen Sie uns an und nennen Sie Adresse und Schaden.

+49 821 419 028 41

Nach dem Sturm: Schritt für Schritt

Sechs Schritte in der üblichen Reihenfolge. Die Checkliste können Sie ausdrucken oder als PDF speichern.

  1. Sicherheit zuerst

    • Steigen Sie nicht aufs Dach, auch nicht für schnelle Reparaturen.
    • Halten Sie Abstand zu losen Ziegeln und hängenden Teilen und sperren Sie Bereiche darunter ab.
    • Bei akuter Gefahr durch herabstürzende Teile oder Strom- und Gasleitungen: Feuerwehr, Notruf 112.
    • Bei Wassereintritt in der Nähe von Elektrik: Strom im betroffenen Bereich abschalten, sofern gefahrlos möglich.
  2. Schaden begrenzen

    • Räumen Sie gefährdete Bereiche im Haus, soweit gefahrlos möglich.
    • Die Notsicherung (Planen, Notdach) führt ein Fachbetrieb aus. Rufen Sie früh an, schicken Sie Fotos und sagen Sie, ob Wasser eindringt.
    • Sie sind als Versicherungsnehmer grundsätzlich verpflichtet, den Schaden gering zu halten (Schadenminderungspflicht). Das Nähere regelt Ihr Vertrag.
  3. Dokumentieren

    • Fotografieren und filmen Sie von sicherem Standort aus, bevor etwas verändert wird: Gesamtansicht, Details, Teile am Boden, Folgeschäden im Haus.
    • Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Wetterlage.
    • Nach den GDV-Musterbedingungen (VGB 2022, A 5.1.1) ist Sturm eine Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (mindestens 62 km/h). Ist die Windstärke am Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn Sie Schäden an einwandfreien Gebäuden in der Umgebung oder den einwandfreien Zustand Ihres Gebäudes nachweisen; fotografieren Sie deshalb auch die Umgebung. Maßgeblich ist die Definition in Ihrem Vertrag.
    • Räumen Sie Gefahrenstellen weg, fotografieren Sie aber zuvor, und heben Sie beschädigte Teile nach Möglichkeit bis zur Klärung auf.
  4. Versicherung melden

    • Melden Sie den Schaden unverzüglich. Sturm- und Hagelschäden am Gebäude sind in der Regel über die Wohngebäudeversicherung mitversichert; für Folgeschäden an Möbeln und Einrichtung prüfen Sie Ihre Hausratversicherung.
    • Fügen Sie Fotos, Datum und Beschreibung bei und notieren Sie sich Versicherungsnummer und Schadennummer.
    • Konkrete Fristen und Pflichten stehen in Ihren Versicherungsbedingungen.
    • Suchen Sie vor größeren Reparaturen die Abstimmung mit der Versicherung, soweit es die Lage erlaubt.
  5. Begutachtung und Kostenvoranschlag

    • Bei größeren Schäden schickt die Versicherung oft einen Gutachter.
    • Lassen Sie zusätzlich einen Fachbetrieb einen Kostenvoranschlag erstellen.
    • Beginnen Sie mit der endgültigen Reparatur erst nach Absprache mit der Versicherung.
  6. Reparatur und Abrechnung

    • Klären Sie Umfang und Kostenübernahme mit dem Versicherer, bevor Sie größere Arbeiten beauftragen. Ob es eine Selbstbeteiligung gibt, steht in Ihrem Vertrag.
    • Bewahren Sie Rechnungen und Fotos auf.
    • Zur Miete: Melden Sie den Schaden unverzüglich dem Vermieter oder der Hausverwaltung. In einer Eigentümergemeinschaft meldet in der Regel der Verwalter.
    • Lassen Sie sich nicht an der Haustür zu schnellen Verträgen drängen und geben Sie sich Angebote schriftlich.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen. Grundlage sind unsere Ratgeber-Artikel, Stand 20.10.2026. Details: Sturmschaden am Dach: Was tun? und Sturmschaden und Versicherung.

Checkliste zum Ausdrucken

Bereit? Jetzt Schaden melden

Mit Ihrer Meldung und ein paar Fotos können wir uns ein erstes Bild machen. Das dauert etwa eine Minute.

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Bis zu 5 Fotos, je höchstens 8 MB. Bitte nur aus sicherer Entfernung fotografieren. Ihr Browser verkleinert die Fotos und entfernt dabei eingebettete Metadaten wie den Aufnahmeort.

Was nach Ihrer Meldung passiert

Ihre Meldung geht direkt an unser Team, Sie erhalten eine Bestätigung mit Referenz per E-Mail. Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Eine Zusage zu Reaktionszeit oder Einsatz ist damit nicht verbunden; bei akuter Gefahr gilt immer die 112.

Mehr zum Vorgehen lesen Sie im Ratgeber: Sturmschaden am Dach: Was tun? und Sturmschaden und Versicherung. Wie wir mit Ihren Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen
zum Sturmschaden

Was soll ich nach einem Sturmschaden am Dach als Erstes tun?

Sicherheit geht vor: Halten Sie Abstand zu losen Teilen, sperren Sie den Bereich darunter ab und steigen Sie nicht aufs Dach. Bei akuter Gefahr rufen Sie die 112. Danach fotografieren Sie den Schaden aus sicherer Entfernung, melden ihn Ihrer Versicherung und lassen die offene Stelle von einem Fachbetrieb sichern.

Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung bei einem Sturmschaden?

Nach den Musterbedingungen des GDV für die Wohngebäudeversicherung (VGB 2022, A 5.1.1) ist ein Sturm eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, das sind mindestens 62 Kilometer pro Stunde. Ist die Windstärke am Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unter bestimmten Nachweisen unterstellt. Maßgeblich ist die Definition in Ihrem Vertrag; sie kann von den Musterbedingungen abweichen.

Wie schnell muss ich einen Sturmschaden melden?

Das Versicherungsvertragsgesetz verlangt, den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen (§ 30 VVG), also ohne schuldhaftes Zögern. Eine feste Frist in Tagen nennt das Gesetz nicht; Ihre Versicherungsbedingungen können weitere Pflichten enthalten. Melden Sie deshalb so früh wie möglich und halten Sie Versicherungsnummer, Fotos und eine kurze Schadenbeschreibung bereit.

Darf ich selbst aufs Dach steigen und eine Plane spannen?

Davon raten wir ab. Absturzgefahr und weitere Schäden sind hoch, und lose Teile können noch Tage später abrutschen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) rät bei stark beschädigtem Dach, ausreichend Abstand zum Haus zu halten und die Feuerwehr unter 112 zu rufen. Eine Notsicherung gehört in die Hände eines Fachbetriebs.

Wer zahlt die Notsicherung und die Reparatur?

Das richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag. Das Gesetz verpflichtet Versicherungsnehmer, nach Möglichkeit den Schaden abzuwenden und zu mindern und zumutbare Weisungen des Versicherers zu befolgen (§ 82 VVG). Ob und in welcher Höhe Kosten erstattet werden, auch eine Selbstbeteiligung, steht in Ihren Bedingungen und im Versicherungsschein. Zusagen dazu können wir nicht geben.

Zahlt die Versicherung, wenn ein Baum oder Ast auf mein Dach fällt?

Nach den Musterbedingungen sind Schäden versichert, wenn Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf das Gebäude wirft (A 5.3.4), sofern Sturm in Ihrem Vertrag versichert ist und im Sinne der Bedingungen vorlag. Stammt der Baum vom Nachbarn, kann zusätzlich die Haftpflicht des Baumeigentümers eine Rolle spielen; das hängt vom Einzelfall ab.

Wer ist zuständig, wenn ich zur Miete wohne oder Wohnungseigentümer bin?

Mieter zeigen Mängel dem Vermieter unverzüglich an (§ 536c BGB); die Erhaltung der Mietsache ist Sache des Vermieters (§ 535 BGB). In einer Eigentümergemeinschaft gehört das Dach in der Regel zum Gemeinschaftseigentum (§ 5 Abs. 2 WEG), den Schaden meldet meist der Verwalter. Für Möbel und Einrichtung ist die Hausratversicherung zuständig.

Kommt nach meiner Meldung sofort jemand vorbei?

Nicht automatisch. Das Meldeformular leitet Ihre Angaben und Fotos direkt an unser Team weiter; es ersetzt keinen Notruf und keine Schadenmeldung bei Ihrer Versicherung. Zusagen zu Reaktionszeit, Einsatz oder Kostenübernahme geben wir darüber nicht. Bei Gefahr für Leib und Leben gilt die 112.

Mehr dazu im Ratgeber: Sturmschaden am Dach: Was tun? · Was zahlt die Gebäudeversicherung? · Sturmschaden melden: Frist, Unterlagen, Fotos · Notsicherung nach Sturm: wer zahlt? · Baum oder Ast auf dem Dach · Sturmschaden als Mieter oder Eigentümer · Checkliste nach dem Sturm. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen.