Symbolbild · KI-generiertWas ist der Ergänzungskredit?
Der Ergänzungskredit ist kein eigener Förderweg, sondern ein Finanzierungsbaustein. Sie beantragen zuerst den Zuschuss für Ihre Dachdämmung beim BAFA oder bei der KfW. Mit der Zusage können Sie anschließend zusätzlich einen zinsgünstigen Kredit für dieselben förderfähigen Kosten beantragen. Der Zuschuss bleibt erhalten.
Hintergrund: Als Zuschuss und Kredit für dieselben Ausgaben dürfen Sie nur einen Antrag stellen – entweder beim BAFA oder bei der KfW. Der Ergänzungskredit ist die ausdrücklich vorgesehene Ausnahme, die beides verbindet.
Voraussetzungen und Konditionen
| Merkmal | 358 (Plus) | 359 |
|---|---|---|
| Wer | Privatpersonen als Selbstnutzer (Einfamilienhaus, Sondereigentum) | alle übrigen: WEG, Vermieter, Unternehmen |
| Einkommen | Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € | keine Grenze |
| Zinsvorteil | bis zu 2,5 Prozentpunkte unter KfW-Refinanzierung | keiner |
| Kreditbetrag | bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, höchstens 120.000 € je Wohneinheit | wie 358 |
| Laufzeit | mindestens 4 Jahre, bis zu 35 Jahre, bis zu 5 tilgungsfreie Jahre | wie 358 |
Quelle: KfW-Merkblatt 358/359, Stand 09/2026; BEG-EM-Richtlinie Nr. 8.5.2. Das Einkommen ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung.
- Die Zuschusszusage (KfW) oder der Zuwendungsbescheid (BAFA) darf nicht älter als 12 Monate sein
- Der Zuschuss darf noch nicht ausgezahlt sein
- Umschuldung und Nachfinanzierung sind ausgeschlossen
- Der Kredit muss innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden, danach fällt eine Bereitstellungsprovision an
So läuft es ab
Den Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder eine andere kreditberechtigte Bank. Die Bank prüft Ihre Bonität und leitet den Antrag weiter.
Wann lohnt sich der Ergänzungskredit?
Der Kredit kann sinnvoll sein, wenn die Dachsanierung höhere Kosten verursacht, als Sie aus Eigenmitteln und Zuschuss decken wollen. Für Selbstnutzer mit Einkommen bis 90.000 € kommt der Zinsvorteil des Programms 358 dazu. Vergleichen Sie Laufzeit, Tilgungsfreiheit und Zins mit anderen Finanzierungsangeboten Ihrer Bank.
Wichtig bleibt die Reihenfolge: Zuerst die Bedingung im Liefer- und Leistungsvertrag, dann der Zuschussantrag, danach der Kredit. Sie finden den Ablauf im Beitrag Förderantrag Schritt für Schritt.
Ein Beispiel für die Finanzierung
Angenommen, Sie haben für die Dachdämmung einen Zuwendungsbescheid über einen Zuschuss erhalten. Die förderfähigen Kosten sind damit bekannt. Mit diesem Bescheid gehen Sie zur Hausbank und beantragen den Ergänzungskredit für die förderfähigen Kosten. Der Kredit ersetzt nicht den Zuschuss, sondern deckt zusätzlich den Teil, den Sie nicht aus Eigenmitteln aufbringen möchten. Die Bank berechnet Zins und Laufzeit nach den Konditionen der KfW und Ihrer Bonität.
Symbolbild · KI-generiertWas im Gespräch mit der Bank wichtig ist
- Welches Programm gilt für Sie: 358 (Selbstnutzer bis zur Einkommensgrenze) oder 359
- Wie lang die Laufzeit sein soll und ob tilgungsfreie Jahre sinnvoll sind
- Bis wann der Kredit abgerufen werden muss
- Welche Unterlagen die Bank vom Experten oder vom BAFA-Bescheid braucht
- Ob die Bank den Antrag vor der Auszahlung des Zuschusses stellen kann
Typische Missverständnisse
Der Kredit ersetzt nicht den Zuschuss. Beides läuft nebeneinander. Er ist kein Weg, bereits bezahlte Rechnungen zu refinanzieren: Umschuldung und Nachfinanzierung sind ausgeschlossen. Er deckt nur förderfähige Kosten: Ausgaben, die nicht zur geförderten Maßnahme gehören, finanziert er nicht. Der Zinsvorteil gilt nur im Programm 358: Das Programm 359 kennt ihn nicht.
Weitere KfW-Kredite, etwa für Effizienzhäuser oder altersgerechtes Umbauen, sind nicht Gegenstand dieses Beitrags. Ob sie für Ihr Vorhaben in Betracht kommen, erfahren Sie bei Ihrer Bank.
Alternativen zur Finanzierung
Der Ergänzungskredit ist ein Baustein, nicht der einzige Weg. Sie können das Dach auch aus Eigenmitteln, mit einem Bankdarlehen oder über ein Landesprogramm finanzieren, siehe Landesförderung für die Dachsanierung. Vergleichen Sie Gesamtkosten, Laufzeit und Flexibilität und lassen Sie sich von der Bank mehrere Varianten durchrechnen.
Unterlagen für den Kreditantrag
- Zuwendungsbescheid oder Zuschusszusage
- Angaben zu Einkommen und Haushalt (für das Programm 358)
- Angaben zum Gebäude und zur Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot
- Identitäts- und Eigentumsnachweise
Welche Nachweise Ihre Bank im Einzelnen verlangt, erfahren Sie bei der Beratung. Planen Sie ausreichend Zeit ein, denn Prüfung und Zusage dauern.
Für wen sich der Kredit eher nicht eignet
Wer die Dachsanierung vollständig aus Rücklagen zahlen kann, braucht den Kredit nicht. Auch wer nur eine kleine Maßnahme plant, sollte prüfen, ob sich der Aufwand lohnt: Der Antrag läuft über die Bank, und die Zusage ist an den Zuschussbescheid gebunden. Hinzu kommt die Abruffrist von 12 Monaten. Wenn sich die Arbeiten verzögern, kann das den Zeitplan belasten, deshalb sollten Sie Kredit und Bauablauf aufeinander abstimmen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen 358 und 359?
358 ist für selbstnutzende Privatpersonen mit Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € und bietet einen Zinsvorteil. 359 gilt für alle übrigen Antragsteller ohne Zinsvorteil.
Wie hoch kann der Kredit sein?
Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, höchstens 120.000 € je Wohneinheit.
Kann ich den Kredit ohne Zuschuss bekommen?
Nein. Voraussetzung ist eine Zuschusszusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA, nicht älter als 12 Monate und noch nicht ausgezahlt.
Wo stelle ich den Antrag?
Über die Hausbank oder eine andere kreditberechtigte Bank, nicht direkt bei der KfW.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Er ändert sich laufend. Aktuelle Konditionen nennen Ihre Bank und die KfW; bitte aktuell prüfen.
Wie lange läuft der Kredit?
Mindestens 4 Jahre und bis zu 35 Jahre, mit bis zu 5 tilgungsfreien Jahren.
Quellen
- KfW-Merkblatt Ergänzungskredit 358/359 (Stand 09/2026) · Stand 20. Oktober 2026
- BEG Einzelmaßnahmen (EM), Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026 (BMWE), gültig 21.07.2026 bis 31.12.2030 · Stand 20. Oktober 2026
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Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt weder Fachplanung noch Rechtsberatung. Angaben zu Förderung und Recht erfolgen ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen.