Symbolbild · KI-generiertErlaubnis der Denkmalbehörde
Das Denkmalrecht ist Landesrecht und unterscheidet sich im Detail. Grundsätzlich benötigen Veränderungen an Denkmälern – dazu zählen Dacheindeckung, Dachfenster, Gauben und Solaranlagen – eine Erlaubnis oder Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde, und zwar vor Beginn der Arbeiten. Das gilt auch dann, wenn die Baubehörde ein Vorhaben als verfahrensfrei einstuft.
Ablauf einer Dachsanierung am Denkmal
BEG-Förderung: Sonderregeln für Denkmale
Für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz gelten in der BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie angepasste Anforderungen. Am Dach und an der obersten Geschossdecke tritt statt eines U-Werts die höchstmögliche Dämmstoffdicke mit einer Wärmeleitfähigkeit von höchstens 0,040 W/(m·K). Als Energieeffizienz-Experte sind nur Personen der Kategorie „BEG – Wohngebäude Denkmal“ zugelassen.
Das heißt: Wer eine Denkmalsanierung fördern lassen will, beauftragt einen Experten mit Denkmalqualifikation. Mehr zu Fördersatz und Antrag finden Sie im Beitrag BEG Einzelmaßnahmen am Dach.
Steuerliche Förderung bei Denkmalen
| Merkmal | § 7i EStG | § 10f EStG |
|---|---|---|
| Für wen | Vermietung und gewerbliche Nutzung | Selbstnutzung |
| Art | erhöhte Absetzung für Abnutzung | Sonderausgabenabzug |
| Satz | bis zu 9 % der Herstellungskosten pro Jahr im Jahr der Fertigstellung und den folgenden 7 Jahren, danach bis zu 7 % pro Jahr in den folgenden 4 Jahren | bis zu 9 % pro Jahr im Jahr der Fertigstellung und den 9 Folgejahren |
| Gesamtdauer | 12 Jahre, zusammen 100 % der begünstigten Kosten | 10 Jahre |
| Voraussetzung | Maßnahmen vorher mit der zuständigen Stelle abgestimmt; Bescheinigung der Denkmalbehörde | nur für Zeiträume der Selbstnutzung; ein Objekt je Steuerpflichtigem (Ehegatten bis zu zwei) |
| Ausschluss | öffentlich geförderte Kosten | für dieselbe Maßnahme nicht zusammen mit § 35c EStG |
Quellen: § 7i EStG, § 10f EStG, Abruf 20.10.2026. Ob § 10f eine Bescheinigung verlangt, haben wir nicht bestätigt; in der Praxis wird sie verlangt. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Steuerberatung.
Praktische Hinweise
- Frühzeitig mit der Denkmalbehörde sprechen
- Material, Format, Farbe und Verlegeart abstimmen, bevor das Angebot unterschrieben wird
- Fachbetrieb mit Erfahrung im Denkmal wählen
- Alle Abstimmungen und Bescheinigungen für Förderung und Steuer aufbewahren
Symbolbild · KI-generiertTypische Auflagen am Denkmal
- Eindeckungsmaterial, Format und Farbe orientieren sich am historischen Bestand
- Dachfenster und Gauben sind in Anzahl, Größe und Lage begrenzt oder nicht zulässig
- Solaranlagen sind oft nur eingeschränkt oder an bestimmten Stellen erlaubt
- Sichtbare Details wie Ortgang, Traufe und Firstausbildung sollen erhalten bleiben
Welche Auflagen im Einzelfall gelten, entscheidet die Denkmalbehörde. Die Liste ist eine Orientierung aus Sekundärquellen, keine Rechtsauskunft.
Beispielrechnung zur steuerlichen Absetzung
Angenommen, die begünstigten Herstellungskosten betragen 50.000 € und das Gebäude wird vermietet. Dann ergeben sich nach § 7i EStG im Jahr der Fertigstellung und in den 7 Folgejahren bis zu 9 % pro Jahr, also bis zu 4.500 € jährlich. In den folgenden 4 Jahren sind es bis zu 7 % pro Jahr, also bis zu 3.500 € jährlich. Zusammen sind das 12 Jahre und 100 % der begünstigten Kosten. Bei Selbstnutzung sind es nach § 10f EStG bis zu 9 % pro Jahr über 10 Jahre. Das Beispiel ist ein Modell und keine Steuerberatung.
Ausnahmen vom GModG
Ob und welche Erleichterungen das Gesetz für Baudenkmale vorsieht, haben wir nicht ausgewertet; hier gilt: bitte aktuell prüfen. Klar ist die Sonderregel der Bundesförderung mit der Dämmstoffdicke statt des U-Werts, siehe oben.
Beratung und Vorabstimmung nutzen
Die Denkmalbehörden beraten in der Regel, bevor ein Antrag gestellt wird. Nutzen Sie diese Gelegenheit, denn Lösungen, die vorab abgestimmt wurden, lassen sich meist schneller genehmigen. Bringen Sie Fotos, Pläne und Ihre Wünsche zum Gespräch mit und fragen Sie, welche Unterlagen für Erlaubnis und für die steuerliche Bescheinigung nötig sind.
Häufige Fragen
Brauche ich für ein neues Dach am Denkmal eine Genehmigung?
In der Regel ja, eine Erlaubnis der Denkmalbehörde vor Beginn der Arbeiten. Die Einzelheiten regelt das Landesdenkmalrecht.
Gilt der U-Wert für das Denkmal?
Für die BEG-Förderung gilt am Dach statt des U-Werts die höchstmögliche Dämmstoffdicke mit einer Wärmeleitfähigkeit von höchstens 0,040 W/(m·K).
Welche Experten sind für die BEG am Denkmal zugelassen?
Nur Energieeffizienz-Experten der Kategorie „BEG – Wohngebäude Denkmal“.
Wie viel Steuer spart man bei der Denkmal-Dachsanierung?
Bei Vermietung nach § 7i bis zu 9 % pro Jahr über 8 Jahre und bis zu 7 % pro Jahr über weitere 4 Jahre. Bei Selbstnutzung nach § 10f bis zu 9 % pro Jahr über 10 Jahre. Die Bescheinigung der Denkmalbehörde ist nötig.
Kann ich Denkmal-Steuervorteile und BEG-Förderung für dieselben Kosten kombinieren?
Nein. Öffentlich geförderte Kosten sind von der Absetzung nach § 7i ausgeschlossen. Klären Sie die Zuordnung der Kosten vorab.
Wer erteilt die Erlaubnis?
Die untere Denkmalschutzbehörde, meist bei Stadt oder Landkreis. Die Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
Muss ich auch bei Reparaturen anfragen?
Das hängt vom Landesrecht und vom Umfang ab. Im Zweifel fragen Sie vorab bei der Denkmalbehörde nach.
Quellen
- BEG Einzelmaßnahmen, Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026 (BMWE) · Stand 20. Oktober 2026
- § 7i EStG – Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen · Stand 20. Oktober 2026
- § 10f EStG – Abzug von Aufwendungen bei Baudenkmalen (Selbstnutzung) · Stand 20. Oktober 2026
- Baunetz Wissen – Verfahrensfreie Bauvorhaben · Stand 20. Oktober 2026
Begriffe aus diesem Beitrag
Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt weder Fachplanung noch Rechtsberatung. Angaben zu Förderung und Recht erfolgen ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen.