Recht & Pflichten

Denkmalschutz am Dach: Erlaubnis, Förderung, Steuer

Wer am Baudenkmal das Dach erneuert, Dachfenster oder Gauben ändert oder eine Solaranlage anbringt, braucht nach Landesdenkmalrecht in der Regel vorab die Erlaubnis der Denkmalbehörde. Die BEG-Förderung hat Sonderregeln für Denkmale, und steuerlich lassen sich Herstellungskosten nach § 7i oder § 10f EStG erhöht absetzen – mit Bescheinigung der Behörde.

Stand: 5 Min. LesezeitRedaktion DEUTSCHE DACHWERKE

Fachwerkhaus mit Biberschwanzdach in einer AltstadtgasseSymbolbild · KI-generiert

Erlaubnis der Denkmalbehörde

Das Denkmalrecht ist Landesrecht und unterscheidet sich im Detail. Grundsätzlich benötigen Veränderungen an Denkmälern – dazu zählen Dacheindeckung, Dachfenster, Gauben und Solaranlagen – eine Erlaubnis oder Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde, und zwar vor Beginn der Arbeiten. Das gilt auch dann, wenn die Baubehörde ein Vorhaben als verfahrensfrei einstuft.

Ablauf einer Dachsanierung am Denkmal

Dachsanierung am Baudenkmal: ReihenfolgeFünf Schritte: Denkmalstatus klären, Maßnahmen mit der Denkmalbehörde abstimmen und Erlaubnis einholen, Experten der Kategorie Denkmal einbinden, ausführen und Bescheinigung für steuerliche Vorteile erhalten.1Denkmalstatus klärenEintrag, Ensemble oder erhaltenswerte Bausubstanz2Maßnahmen vorab mit der DenkmalbehördeabstimmenErlaubnis vor Beginn der Arbeiten3Energieeffizienz-Experten „Denkmal“einbindenVoraussetzung für die BEG-Förderung4Ausführung nach Erlaubnis5Bescheinigung der DenkmalbehördeGrundlage für § 7i oder § 10f EStG
Reihenfolge bei der Dachsanierung am Baudenkmal (Stand 20.10.2026).

BEG-Förderung: Sonderregeln für Denkmale

Für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz gelten in der BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie angepasste Anforderungen. Am Dach und an der obersten Geschossdecke tritt statt eines U-Werts die höchstmögliche Dämmstoffdicke mit einer Wärmeleitfähigkeit von höchstens 0,040 W/(m·K). Als Energieeffizienz-Experte sind nur Personen der Kategorie „BEG – Wohngebäude Denkmal“ zugelassen.

Das heißt: Wer eine Denkmalsanierung fördern lassen will, beauftragt einen Experten mit Denkmalqualifikation. Mehr zu Fördersatz und Antrag finden Sie im Beitrag BEG Einzelmaßnahmen am Dach.

Steuerliche Förderung bei Denkmalen

§ 7i und § 10f EStG im Vergleich
Merkmal§ 7i EStG§ 10f EStG
Für wenVermietung und gewerbliche NutzungSelbstnutzung
Arterhöhte Absetzung für AbnutzungSonderausgabenabzug
Satzbis zu 9 % der Herstellungskosten pro Jahr im Jahr der Fertigstellung und den folgenden 7 Jahren, danach bis zu 7 % pro Jahr in den folgenden 4 Jahrenbis zu 9 % pro Jahr im Jahr der Fertigstellung und den 9 Folgejahren
Gesamtdauer12 Jahre, zusammen 100 % der begünstigten Kosten10 Jahre
VoraussetzungMaßnahmen vorher mit der zuständigen Stelle abgestimmt; Bescheinigung der Denkmalbehördenur für Zeiträume der Selbstnutzung; ein Objekt je Steuerpflichtigem (Ehegatten bis zu zwei)
Ausschlussöffentlich geförderte Kostenfür dieselbe Maßnahme nicht zusammen mit § 35c EStG

Quellen: § 7i EStG, § 10f EStG, Abruf 20.10.2026. Ob § 10f eine Bescheinigung verlangt, haben wir nicht bestätigt; in der Praxis wird sie verlangt. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Steuerberatung.

Praktische Hinweise

  • Frühzeitig mit der Denkmalbehörde sprechen
  • Material, Format, Farbe und Verlegeart abstimmen, bevor das Angebot unterschrieben wird
  • Fachbetrieb mit Erfahrung im Denkmal wählen
  • Alle Abstimmungen und Bescheinigungen für Förderung und Steuer aufbewahren
Nahaufnahme alter Biberschwanzziegel mit PatinaSymbolbild · KI-generiert

Typische Auflagen am Denkmal

  • Eindeckungsmaterial, Format und Farbe orientieren sich am historischen Bestand
  • Dachfenster und Gauben sind in Anzahl, Größe und Lage begrenzt oder nicht zulässig
  • Solaranlagen sind oft nur eingeschränkt oder an bestimmten Stellen erlaubt
  • Sichtbare Details wie Ortgang, Traufe und Firstausbildung sollen erhalten bleiben

Welche Auflagen im Einzelfall gelten, entscheidet die Denkmalbehörde. Die Liste ist eine Orientierung aus Sekundärquellen, keine Rechtsauskunft.

Beispielrechnung zur steuerlichen Absetzung

Angenommen, die begünstigten Herstellungskosten betragen 50.000 € und das Gebäude wird vermietet. Dann ergeben sich nach § 7i EStG im Jahr der Fertigstellung und in den 7 Folgejahren bis zu 9 % pro Jahr, also bis zu 4.500 € jährlich. In den folgenden 4 Jahren sind es bis zu 7 % pro Jahr, also bis zu 3.500 € jährlich. Zusammen sind das 12 Jahre und 100 % der begünstigten Kosten. Bei Selbstnutzung sind es nach § 10f EStG bis zu 9 % pro Jahr über 10 Jahre. Das Beispiel ist ein Modell und keine Steuerberatung.

Ausnahmen vom GModG

Ob und welche Erleichterungen das Gesetz für Baudenkmale vorsieht, haben wir nicht ausgewertet; hier gilt: bitte aktuell prüfen. Klar ist die Sonderregel der Bundesförderung mit der Dämmstoffdicke statt des U-Werts, siehe oben.

Beratung und Vorabstimmung nutzen

Die Denkmalbehörden beraten in der Regel, bevor ein Antrag gestellt wird. Nutzen Sie diese Gelegenheit, denn Lösungen, die vorab abgestimmt wurden, lassen sich meist schneller genehmigen. Bringen Sie Fotos, Pläne und Ihre Wünsche zum Gespräch mit und fragen Sie, welche Unterlagen für Erlaubnis und für die steuerliche Bescheinigung nötig sind.

Häufige Fragen

Brauche ich für ein neues Dach am Denkmal eine Genehmigung?

In der Regel ja, eine Erlaubnis der Denkmalbehörde vor Beginn der Arbeiten. Die Einzelheiten regelt das Landesdenkmalrecht.

Gilt der U-Wert für das Denkmal?

Für die BEG-Förderung gilt am Dach statt des U-Werts die höchstmögliche Dämmstoffdicke mit einer Wärmeleitfähigkeit von höchstens 0,040 W/(m·K).

Welche Experten sind für die BEG am Denkmal zugelassen?

Nur Energieeffizienz-Experten der Kategorie „BEG – Wohngebäude Denkmal“.

Wie viel Steuer spart man bei der Denkmal-Dachsanierung?

Bei Vermietung nach § 7i bis zu 9 % pro Jahr über 8 Jahre und bis zu 7 % pro Jahr über weitere 4 Jahre. Bei Selbstnutzung nach § 10f bis zu 9 % pro Jahr über 10 Jahre. Die Bescheinigung der Denkmalbehörde ist nötig.

Kann ich Denkmal-Steuervorteile und BEG-Förderung für dieselben Kosten kombinieren?

Nein. Öffentlich geförderte Kosten sind von der Absetzung nach § 7i ausgeschlossen. Klären Sie die Zuordnung der Kosten vorab.

Wer erteilt die Erlaubnis?

Die untere Denkmalschutzbehörde, meist bei Stadt oder Landkreis. Die Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Muss ich auch bei Reparaturen anfragen?

Das hängt vom Landesrecht und vom Umfang ab. Im Zweifel fragen Sie vorab bei der Denkmalbehörde nach.

Quellen

Begriffe aus diesem Beitrag

Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt weder Fachplanung noch Rechtsberatung. Angaben zu Förderung und Recht erfolgen ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen.

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