Symbolbild · KI-generiertWelche Förderbausteine gibt es für das Dach?
Gefördert wird nicht „das Dach“ als Ganzes, sondern die energetische Verbesserung der Gebäudehülle. Für Sie als Eigentümer sind vor allem fünf Bausteine relevant, die sich zum Teil ergänzen und zum Teil gegenseitig ausschließen.
- BEG-Zuschuss (BAFA): Zuschuss für die Dämmung von Dachflächen und obersten Geschossdecken, siehe BEG Einzelmaßnahmen für Dach und oberste Geschossdecke
- Steuerbonus nach § 35c EStG: Steuerermäßigung für selbst genutzte Wohnobjekte, siehe Steuerbonus § 35c
- KfW-Ergänzungskredit: Kredit zusätzlich zu einer Zuschusszusage, siehe KfW-Ergänzungskredit
- Geförderte Energieberatung: Zuschuss zum Beratungshonorar, siehe Energieberatung und ihre Förderung
- Landesprogramme: je nach Bundesland, siehe Landesförderung
Was bringt der BEG-Zuschuss für die Gebäudehülle?
Der Fördersatz für Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben, gezahlt als Zuschuss vom BAFA.
Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt: Für die erste Wohneinheit eines Gebäudes liegt die Höchstgrenze bei 30.000 € pro Kalenderjahr, mit iSFP-Bonus bei 60.000 €. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 4.500 € ohne und 10.500 € mit iSFP für eine Wohneinheit (eigene Berechnung aus der Richtlinie).
Voraussetzung ist unter anderem, dass die Bauteile die technischen Mindestanforderungen einhalten, ein Energieeffizienz-Experte eingebunden ist und der Antrag vor dem Vorhabenbeginn gestellt wird. Das Gebäude muss beim Antrag mindestens 5 Jahre alt sein.
Was hat sich 2026 geändert?
| Thema | Stand 20.10.2026 |
|---|---|
| Richtlinie | Neue BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026, gültig seit 21.07.2026; für davor gestellte Anträge gilt die alte Fassung |
| Fördersatz Gebäudehülle | unverändert 15 % |
| iSFP-Bonus | eingeschränkt: nur noch auf den Teil der Ausgaben oberhalb der Höchstgrenze ohne iSFP (1 Wohneinheit: 30.000 €) |
| WPB-Bonus | neu für Dämmmaßnahmen an besonders schlechten Gebäuden, voraussichtlich ab Quartal 1/2027 – bitte aktuell prüfen |
| Gesetz | Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit 29.07.2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), die Dachregeln blieben inhaltlich erhalten |
| Rechtsanspruch | kein Rechtsanspruch, Förderung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel |
Quelle: BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026, Nr. 7.2, 8.4. Ohne Gewähr.
Wie lassen sich die Bausteine kombinieren?
| Kombination | Möglich? |
|---|---|
| BEG-Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Maßnahme | Nein |
| BEG-Zuschuss für das Dach und Steuerbonus für eine andere Maßnahme | Ja, getrennt |
| BEG-Zuschuss und KfW-Ergänzungskredit | Ja, ausdrücklich vorgesehen |
| BEG Einzelmaßnahmen und BEG Wohngebäude/Nichtwohngebäude | Nein |
| BEG-Zuschuss und Landesprogramm | Je nach Programm; Kumulierungsgrenze 60 % der geförderten Ausgaben |
Quelle: BEG-EM-Richtlinie Nr. 8.6. Für dieselben Ausgaben ist nur ein Antrag bei BAFA oder KfW möglich.
Symbolbild · KI-generiertWie gehen Sie vor?
- Ziel klären: Welche Dachteile werden erneuert oder gedämmt, was fordert zusätzlich das Gebäudemodernisierungsgesetz?
- Energieeffizienz-Experten finden und Beratung klären, gegebenenfalls mit iSFP
- Angebote einholen und nur einen Vertrag mit Bedingung der Förderzusage schließen
- Antrag vor Vorhabenbeginn stellen und den Bescheid abwarten
- Umsetzung dokumentieren, Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen
Drei typische Ausgangslagen
Selbstnutzer im Einfamilienhaus: Sie dämmen Dach oder oberste Geschossdecke. Sie können zwischen dem BEG-Zuschuss und dem Steuerbonus wählen, brauchen für den Zuschuss aber einen Energieeffizienz-Experten und müssen den Antrag vor dem Vertragsvollzug stellen. Ein Ergänzungskredit kommt hinzu, wenn Sie einen Teil der Kosten finanzieren möchten.
Vermieter oder Eigentümergemeinschaft: Der Steuerbonus nach § 35c EStG ist auf selbst genutzte Wohnobjekte beschränkt. Für vermietete Gebäude kommt vor allem der BEG-Zuschuss in Betracht; der Ergänzungskredit 359 steht ausdrücklich auch Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften offen. Bei mehreren Wohneinheiten steigen die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben.
Dach plus weitere Maßnahmen: Wer gleichzeitig Heizung, Fenster oder Fassade erneuert, kann die Maßnahmen getrennt fördern lassen, etwa die Heizung über die BEG und das Dach über § 35c EStG. Wichtig ist nur, dass dieselben Ausgaben nicht doppelt gefördert werden. Ein Sanierungsfahrplan hilft, die Reihenfolge zu ordnen.
Was die Förderung nicht leistet
Förderung ist kein Ersatz für eine solide Planung. Sie deckt nur einen Teil der Kosten, setzt Mindestanforderungen und lässt sich verlieren, wenn die Reihenfolge nicht stimmt. Sie gleicht auch keine Mängel am Bestand aus: Sind Sparren oder Schalung beschädigt, entstehen Kosten, die mit der energetischen Verbesserung nur mittelbar zu tun haben. Prüfen Sie deshalb früh, welche Arbeiten förderfähig sind und welche nicht; die Abgrenzung der Umfeldmaßnahmen regelt das Infoblatt der Fördergeber, das wir für Details wie Gerüstkosten nicht ausgewertet haben.
Häufige Fragen
Gibt es 2026 noch Förderung für die Dachsanierung?
Ja. Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle läuft nach der Richtlinie vom 17. Juli 2026 bis 31.12.2030. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht; die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt. Prüfen Sie vor dem Antrag die aktuelle Lage beim BAFA.
Wird die reine Neueindeckung gefördert?
Gefördert wird die energetische Verbesserung, etwa die Dämmung der Dachfläche. Die Eindeckung selbst ist kein eigener Fördergegenstand. Welche Arbeiten als Umfeldmaßnahmen förderfähig sind, regelt das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen; bitte aktuell prüfen.
Wie hoch ist der Zuschuss für die Dachdämmung?
15 % der förderfähigen Ausgaben; mit iSFP-Bonus 20 % auf den Teil oberhalb von 30.000 € (1 Wohneinheit). Maximal sind das 4.500 € ohne und 10.500 € mit iSFP für eine Wohneinheit.
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Für verschiedene Maßnahmen, etwa Dach über BEG und eine andere Maßnahme über § 35c EStG, ist es möglich.
Brauche ich für die Förderung einen Energieberater?
Für Anträge mit Dach- oder Dämmmaßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Er erstellt die technische Projektbeschreibung und bestätigt nach Abschluss die Anforderungen.
Wie lange habe ich Zeit für die Umsetzung?
Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids. Der Verwendungsnachweis ist innerhalb der in der Richtlinie genannten Fristen einzureichen.
Quellen
- BEG Einzelmaßnahmen (EM), Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026 (BMWE), gültig 21.07.2026 bis 31.12.2030 · Stand 20. Oktober 2026
- BAFA – Förderung der Gebäudehülle (Einzelmaßnahmen) · Stand 20. Oktober 2026
- BAFA – Informationen zur Antragstellung (Effiziente Gebäude) · Stand 20. Oktober 2026
- BAFA – Energieberatung für Wohngebäude (EBW) · Stand 20. Oktober 2026
- § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen · Stand 20. Oktober 2026
- KfW-Merkblatt Ergänzungskredit 358/359 (Stand 09/2026) · Stand 20. Oktober 2026
Begriffe aus diesem Beitrag
Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt weder Fachplanung noch Rechtsberatung. Angaben zu Förderung und Recht erfolgen ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen.