Ausführlich erklärt
Mit dem Bescheid wird die Förderung dem Grunde nach zugesagt. Bei der BEG Einzelmaßnahmen beträgt der Bewilligungszeitraum 36 Monate ab Zugang. In dieser Zeit muss die Maßnahme umgesetzt und bezahlt werden.
Der Bescheid enthält Nebenbestimmungen, zum Beispiel zum Verwendungsnachweis. Seit 01.01.2025 enthalten Bescheide eine auflösende Bedingung bei verspätetem Nachweis. Bewahren Sie ihn auf und halten Sie die Fristen ein. Stand 20.10.2026, ohne Gewähr.