Ausführlich erklärt
Das BAFA bezuschusst die Beratung zu einem Teil des Honorars mit Höchstbeträgen für Ein- und Zweifamilienhäuser und für größere Gebäude. Voraussetzung sind Vor-Ort-Begehung und ein Berater, der im Programm zugelassen ist.
Der Antrag wird vor Vorhabenbeginn gestellt. Zwischen zwei Beratungen für dasselbe Gebäude liegen mehrere Jahre. Das Honorar zahlt zunächst der Antragsteller. Stand 20.10.2026, ohne Gewähr. Die Beratung ist Voraussetzung für den iSFP und dessen Bonus.