Förderung & Finanzierung

Steuerbonus § 35c EStG bei der Dachsanierung

Wer sein selbst genutztes Haus energetisch saniert, kann nach § 35c EStG 20 % der Aufwendungen über drei Jahre von der Steuer abziehen, höchstens 40.000 € je Objekt. Das gilt auch für die Dämmung von Dachflächen und Geschossdecken, setzt aber ein Fachunternehmen, eine Bescheinigung und eine Überweisung voraus. Mit dem BEG-Zuschuss ist es für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar.

Stand: 5 Min. LesezeitRedaktion DEUTSCHE DACHWERKE

Einfamilienhaus mit neu saniertem Dach im AbendlichtSymbolbild · KI-generiert

Wie funktioniert die Steuerermäßigung?

§ 35c EStG ist kein Zuschuss, sondern ein Abzug von der Steuerschuld. Sie verteilen die Ermäßigung auf drei Jahre: 7 % der Aufwendungen im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im Folgejahr, jeweils höchstens 14.000 €, sowie 6 % im dritten Jahr, höchstens 12.000 €. Zusammen sind das 20 % und höchstens 40.000 € je Objekt.

Steuerermäßigung nach § 35c EStG: Verteilung auf drei JahreDrei Säulen: 7 Prozent der Aufwendungen im Jahr des Abschlusses, 7 Prozent im Folgejahr und 6 Prozent im dritten Jahr, zusammen 20 Prozent, höchstens 40.000 Euro je Objekt.7 %Jahr 17 %Jahr 26 %Jahr 3Zusammen 20 % der Aufwendungen,höchstens 40.000 € je ObjektSteuerermäßigung, keine Auszahlung · Stand 20.10.2026Jahr 1 = Jahr des Abschlusses der Maßnahme
Verteilung der Steuerermäßigung auf drei Jahre (Stand 20.10.2026).
§ 35c EStG im Überblick
PunktRegelung
WerEigentümer eines selbst genutzten Wohnobjekts in der EU oder im EWR
Gebäudealterälter als 10 Jahre bei Beginn der Maßnahme
DachWärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken ist begünstigt
Ausführungdurch ein Fachunternehmen, das eine Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellt
Rechnungin deutscher Sprache mit Maßnahme, Arbeitsleistung und Adresse; Zahlung per Überweisung auf das Konto des Leistenden
MiteigentumDie Ermäßigung gibt es nur einmal je Objekt, die Aufteilung ist möglich

Quelle: § 35c EStG, Abruf 20.10.2026. Ohne Gewähr.

Was ausgeschlossen ist

  • Aufwendungen, die Sie als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung abziehen
  • Dieselbe Maßnahme zusammen mit § 10f oder § 35a EStG
  • Eine Maßnahme, für die Sie öffentliche Förderung durch zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse erhalten

Zuschuss oder Steuerbonus: wie entscheiden?

MerkmalBEG-ZuschussSteuerbonus § 35c
FormZuschuss, ausgezahlt vom BAFAErmäßigung der Steuerschuld über drei Jahre
Satz15 %, mit iSFP-Bonus teils 20 %7 %, 7 % und 6 %
ObergrenzeZuschuss max. 4.500 € bzw. 10.500 € je Wohneinheit (Modellrechnung)max. 40.000 € Ermäßigung je Objekt
AntragBAFA-Antrag vor VorhabenbeginnSteuererklärung mit Bescheinigung
ExperteEnergieeffizienz-Experte PflichtBescheinigung des Fachunternehmens
Gebäudemind. 5 Jahre altmehr als 10 Jahre alt, selbst genutzt

Quellen: BEG-EM-Richtlinie, § 35c EStG. Die Entscheidung hängt von Ihrer Steuersituation ab – bitte mit Steuerberatung klären.

Der Steuerbonus eignet sich vor allem, wenn Sie selbst im Haus wohnen, das Gebäude älter als 10 Jahre ist und Ihre Steuerschuld hoch genug ist, um die Ermäßigung zu nutzen. Der Zuschuss wird ausgezahlt und wirkt nicht über die Steuer, verlangt aber einen Antrag vor Vertragsvollzug und einen Experten. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht.

Was Sie bitte aktuell prüfen sollten

Zwei Punkte konnten wir nicht abschließend belegen. Erstens die Befristung der Regelung: Nach unserem Kenntnisstand gilt sie für Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 beginnen und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen werden – bitte prüfen Sie dies in der aktuellen Gesetzesfassung. Zweitens die technischen Anforderungen: Sie ergeben sich aus der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV); für das Dach wird in der Regel ein U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²·K) genannt. Verlassen Sie sich hier auf das Fachunternehmen und die Angaben des Bundesfinanzministeriums.

§ 35c EStG: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude, das älter als zehn Jahre ist; Ausführung durch ein Fachunternehmen.

Quelle: § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen · Stand 20. Oktober 2026
Ordner mit Belegen und Taschenrechner auf einem SchreibtischSymbolbild · KI-generiert

Modellrechnung

Angenommen, die steuerlich begünstigten Aufwendungen für die Dachdämmung betragen 30.000 €. Dann ergibt sich nach den Sätzen des § 35c EStG: im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr je 7 % und damit je 2.100 €, im dritten Jahr 6 % und damit 1.800 €. Zusammen sind das 6.000 € weniger Steuer, verteilt auf drei Jahre. Die Jahresgrenzen von 14.000 € und 12.000 € und die Gesamtgrenze von 40.000 € werden bei diesem Beispiel nicht erreicht. Die Rechnung ist ein Modell und keine Steuerberatung.

Unterlagen für die Steuererklärung

  • Bescheinigung des Fachunternehmens nach dem amtlich vorgeschriebenen Muster
  • Rechnung in deutscher Sprache mit Angabe der Maßnahme, der Arbeitsleistung und der Adresse
  • Nachweis der Überweisung auf das Konto des Leistenden
  • Angaben zum Alter und zur Selbstnutzung des Gebäudes

Bewahren Sie die Unterlagen auf, auch wenn das Finanzamt sie nicht immer sofort anfordert. Bei Miteigentum wird die Ermäßigung nur einmal je Objekt gewährt und kann aufgeteilt werden.

Wann die Ermäßigung nicht ausreicht

Die Steuerermäßigung wirkt nur, soweit Sie Steuern zahlen. Haben Sie in den drei Jahren kaum Steuerschuld, kann ein Teil der Ermäßigung ungenutzt bleiben. Das lässt sich mit einer Steuerberatung vorab abschätzen. In solchen Fällen kann der Zuschuss, der ausgezahlt wird und nicht von Ihrer Steuerschuld abhängt, die bessere Wahl sein.

Häufige Fragen

Wie viel Steuer spare ich nach § 35c EStG?

20 % der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %), höchstens 40.000 € je Objekt.

Gilt der Steuerbonus für vermietete Häuser?

Nein. Begünstigt ist ein selbst genutztes Wohnobjekt. Für Vermieter kommt die BEG-Förderung in Betracht.

Wie alt muss das Haus sein?

Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme älter als 10 Jahre sein.

Was ist eine Fachunternehmer-Bescheinigung?

Das ausführende Fachunternehmen bestätigt nach amtlich vorgeschriebenem Muster, dass die Anforderungen erfüllt sind. Sie benötigen sie für die Steuererklärung.

Kann ich bar bezahlen?

Nein. Die Zahlung muss per Überweisung auf das Konto des Leistenden erfolgen, die Rechnung muss Maßnahme, Arbeitsleistung und Adresse enthalten.

Kann ich Steuerbonus und Zuschuss für das Dach kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Verschiedene Maßnahmen dürfen getrennt gefördert werden.

Gilt der Steuerbonus auch für die Energieberatung?

Ja, für Berater, die im EBW zugelassen und für Planung oder Begleitung beauftragt sind, zu 50 % der Kosten; nicht zusammen mit einer BAFA-Förderung derselben Kosten.

Quellen

Begriffe aus diesem Beitrag

Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt weder Fachplanung noch Rechtsberatung. Angaben zu Förderung und Recht erfolgen ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen.

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