Planung & Ablauf

Sturmschaden am Dach: Was tun? Sofortmaßnahmen

Nach einem Sturm gilt: erst Sicherheit, dann dokumentieren, dann melden, dann sichern lassen. Betreten Sie das Dach nicht, halten Sie Abstand zu losen Teilen und rufen Sie einen Fachbetrieb. Diese Reihenfolge schützt Menschen und Ihren Versicherungsanspruch.

Stand: 5 Min. LesezeitRedaktion DEUTSCHE DACHWERKE

Ziegeldach mit abgedeckter Stelle, einzelne Ziegel liegen im Garten, aufreißende Wolken am HimmelSymbolbild · KI-generiert

Sturmschaden am Dach: die ersten Minuten

Nach starkem Wind sehen Dächer oft anders aus: Ziegel liegen im Garten, Bleche stehen ab, der First klafft. Bevor Sie handeln, gilt eine einfache Regel: Menschen vor Sachen. Lose Ziegel, hängende Teile und Schnee können noch Tage später fallen.

Sturmschaden am Dach: fünf SchritteLinks ein Haus, dessen Dach vom Wind getroffen wird und von dem ein Ziegel abhebt. Rechts fünf Schritte: Sicherheit zuerst, Schaden dokumentieren, Versicherung informieren, Notsicherung veranlassen, Reparatur planen.1Sicherheit zuerstAbstand halten, nicht aufs Dach2Schaden dokumentierenFotos vom Boden, Datum notieren3Versicherung informierenSchaden unverzüglich melden4Notsicherung veranlassenPlane oder Notdach vom Fachbetrieb5Reparatur planenFachbetrieb prüft Umfang und Ursache
Fünf Schritte nach einem Sturmschaden am Dach.

Schritt 1: Sicherheit zuerst

  • Halten Sie Abstand zu Gebäudeteilen mit losen Ziegeln und hängenden Teilen und sperren Sie Bereiche ab.
  • Steigen Sie nicht aufs Dach, auch nicht für schnelle Reparaturen. Absturz und weitere Schäden sind die Folge.
  • Bei akuter Gefahr durch herabstürzende Teile, Strom- oder Gasleitungen rufen Sie die Feuerwehr (Notruf 112).
  • Schalten Sie bei Wassereintritt in Nähe von Elektrik den Strom im betroffenen Bereich ab, sofern gefahrlos möglich.

Schritt 2: Schaden dokumentieren

Fotografieren Sie den Schaden aus sicherer Entfernung: Gesamtansicht, Details, heruntergefallene Teile am Boden, Folgeschäden im Haus. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und das Wetter. Fotos sind die wichtigste Grundlage für die Schadensmeldung.

Schritt 3: Versicherung informieren

Sturm- und Hagelschäden am Gebäude sind in der Wohngebäudeversicherung in der Regel mitversichert, Starkregen und Überschwemmung gehören dagegen häufig zur Elementarschadenversicherung. Ob und in welchem Umfang ein Schaden gedeckt ist, steht in Ihren Bedingungen. In den Bedingungen finden sich oft Anforderungen an die Windstärke und Fristen zur Meldung.

  1. Schaden unverzüglich bei der Versicherung melden, schriftlich oder über das Meldeportal
  2. Fotos, Datum und Beschreibung beifügen
  3. Rückfragen zum Ablauf: Gutachter, Kostenvoranschlag, Notmaßnahmen
  4. Vor größeren Reparaturen Abstimmung mit der Versicherung suchen, soweit es die Lage erlaubt

Sie sind als Versicherungsnehmer grundsätzlich verpflichtet, den Schaden gering zu halten (Schadenminderungspflicht). Das macht die Notsicherung wichtig. Die Details regelt Ihr Vertrag. Dies ist keine Rechtsberatung, Stand 20.10.2026.

Schritt 4: Notsicherung veranlassen

Eine Notsicherung soll verhindern, dass Regen durch die offene Stelle eindringt. Sie wird von einem Fachbetrieb ausgeführt, meist mit Planen oder einem provisorischen Notdach. Auch das Absperren und Räumen von gefährdeten Bereichen im Haus gehört dazu.

Nach größeren Stürmen sind Dachdecker stark gefragt. Rufen Sie früh an, beschreiben Sie den Schaden mit Fotos und sagen Sie klar, ob Wasser eindringt. Im Notfall nimmt der Betrieb die Notsicherung zuerst vor, die Reparatur folgt später.

Mit Plane und Latten gesicherte Schadstelle auf einem ZiegeldachSymbolbild · KI-generiert

Schritt 5: Reparatur planen und Zustand prüfen lassen

Wenn die Notsicherung steht, beurteilt der Fachbetrieb, was fehlt: einzelne Ziegel ersetzen, First neu befestigen, Anschlüsse erneuern oder größere Flächen sanieren. Ein Sturm deckt häufig Schwächen auf, die ohnehin bestanden: lose Befestigungen, alte Ziegel, fehlende Sturmklammern.

Fragen Sie, ob die Reparatur genügt oder ob sich eine Sanierung anbietet. Die Entscheidungshilfe finden Sie im Beitrag Reparieren oder sanieren?. Bei einer Erneuerung der Dachdeckung greifen Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Ob die Versicherung höhere Kosten übernimmt, hängt vom Vertrag ab.

Wie Sie Sturmschäden vorbeugen

  • Dach und Befestigung regelmäßig prüfen lassen, siehe Dachinspektion und Wartung
  • Lose Ziegel, Firstabdeckungen und Anschlüsse rechtzeitig befestigen lassen
  • Bei der Neueindeckung auf Sturmsicherung wie Klammern und Befestigung achten
  • Gartenmöbel, Antennen und Anbauten sichern
  • Versicherungsbedingungen kennen und Dokumente griffbereit haben

Mietwohnung und Eigentümergemeinschaft: Wer ist zuständig?

Wohnen Sie zur Miete, melden Sie den Schaden unverzüglich dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Sie sind nicht für die Reparatur zuständig, sollten aber Feuchteschäden an Ihrem Eigentum dokumentieren. Prüfen Sie, ob Ihre Hausratversicherung Folgeschäden an Möbeln und Einrichtung abdeckt.

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört das Dach in der Regel zum Gemeinschaftseigentum. Der Verwalter meldet den Schaden bei der Gebäudeversicherung der Gemeinschaft und veranlasst die Notsicherung. Als Eigentümer eines betroffenen Sondereigentums melden Sie Folgeschäden zusätzlich Ihrem Verwalter.

Was beim Hagelschaden anders ist

Hagel hinterlässt oft kleinere, verteilte Schäden. Auf der Fläche können Ziegel angebrochen, Beschichtungen beschädigt, Lichtkuppeln und Kunststoffteile zerstört und Metallflächen eingedellt sein. Manche Schäden werden erst nach einigen Wochen sichtbar, etwa wenn feine Risse im Frost aufplatzen.

  • Dachfläche, Rinnen und Fallrohre, Dachfenster und Lichtkuppeln gezielt ansehen
  • Dellen und Risse auf Metallteilen und Kunststoffbauteilen fotografieren
  • Dachboden auf neue Feuchteflecken kontrollieren
  • Kontrolle nach einigen Wochen wiederholen und Auffälligkeiten nachmelden, soweit der Vertrag das zulässt

Häufige Fragen

Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung?

Das steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Viele Verträge knüpfen den Sturmschutz an eine Mindestwindstärke. Lassen Sie sich die Regelung Ihres Vertrags nennen und fragen Sie bei Zweifeln den Versicherer.

Darf ich selbst aufs Dach, um eine Plane zu spannen?

Davon raten wir ab. Absturzgefahr und weitere Schäden sind hoch. Eine Notsicherung gehört in die Hände eines Fachbetriebs mit Sicherung.

Wer zahlt die Notsicherung?

Das hängt von Ihrer Versicherung ab. Notmaßnahmen zur Schadenminderung sind häufig mitversichert. Melden Sie den Schaden zuerst und klären Sie Details mit dem Versicherer.

Muss ich ein Gutachten einholen?

Bei größeren Schäden schickt die Versicherung oft einen Gutachter. Sie können zusätzlich einen Fachbetrieb einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Beginnen Sie mit der endgültigen Reparatur erst nach Absprache.

Sind Hagelschäden anders zu behandeln?

Das Vorgehen ist ähnlich: Sicherheit, Fotos, Meldung, Notsicherung. Hagelschäden zeigen sich manchmal erst später als feine Risse oder Beschädigungen an Eindeckung und Oberflächen. Lassen Sie das Dach nach schwerem Hagel prüfen.

Wie schnell muss ich den Schaden melden?

Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. Konkrete Fristen stehen in Ihren Bedingungen. Je früher Sie melden, desto besser lassen sich Schaden und Ursache nachweisen.

Begriffe aus diesem Beitrag

Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt weder Fachplanung noch Rechtsberatung. Angaben zu Förderung und Recht erfolgen ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen.

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