Ausführlich erklärt
Sturm- und Hagelschäden am Dach sind in der Regel mitversichert, häufig mit einer Mindestwindstärke in den Bedingungen. Starkregen und Überschwemmung gehören dagegen oft zur Elementarschadenversicherung. Verschleiß und Alterung sind nicht gedeckt.
Melden Sie Schäden unverzüglich und dokumentieren Sie sie mit Fotos. Als Versicherungsnehmer müssen Sie den Schaden gering halten. Welche Leistungen und Pflichten gelten, steht in Ihrem Vertrag. Keine Versicherungsberatung.