Checkliste nach einem Sturmschaden am Dach

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Haken Sie ab, was erledigt ist, und tragen Sie die Angaben Ihrer Versicherung ein. Bei Gefahr für Leib und Leben: Notruf 112.

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Ihre Angaben

Versicherung
Versicherungsnummer
Schadennummer
Datum des Schadens
Bei der Versicherung gemeldet am
Ansprechpartner bei der Versicherung
Referenz bei uns (falls vorhanden)
  1. Sicherheit zuerst

    • Steigen Sie nicht aufs Dach, auch nicht für schnelle Reparaturen.
    • Halten Sie Abstand zu losen Ziegeln und hängenden Teilen und sperren Sie Bereiche darunter ab.
    • Bei akuter Gefahr durch herabstürzende Teile oder Strom- und Gasleitungen: Feuerwehr, Notruf 112.
    • Bei Wassereintritt in der Nähe von Elektrik: Strom im betroffenen Bereich abschalten, sofern gefahrlos möglich.
  2. Schaden begrenzen

    • Räumen Sie gefährdete Bereiche im Haus, soweit gefahrlos möglich.
    • Die Notsicherung (Planen, Notdach) führt ein Fachbetrieb aus. Rufen Sie früh an, schicken Sie Fotos und sagen Sie, ob Wasser eindringt.
    • Sie sind als Versicherungsnehmer grundsätzlich verpflichtet, den Schaden gering zu halten (Schadenminderungspflicht). Das Nähere regelt Ihr Vertrag.
  3. Dokumentieren

    • Fotografieren und filmen Sie von sicherem Standort aus, bevor etwas verändert wird: Gesamtansicht, Details, Teile am Boden, Folgeschäden im Haus.
    • Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Wetterlage.
    • Nach den GDV-Musterbedingungen (VGB 2022, A 5.1.1) ist Sturm eine Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (mindestens 62 km/h). Ist die Windstärke am Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn Sie Schäden an einwandfreien Gebäuden in der Umgebung oder den einwandfreien Zustand Ihres Gebäudes nachweisen; fotografieren Sie deshalb auch die Umgebung. Maßgeblich ist die Definition in Ihrem Vertrag.
    • Räumen Sie Gefahrenstellen weg, fotografieren Sie aber zuvor, und heben Sie beschädigte Teile nach Möglichkeit bis zur Klärung auf.
  4. Versicherung melden

    • Melden Sie den Schaden unverzüglich. Sturm- und Hagelschäden am Gebäude sind in der Regel über die Wohngebäudeversicherung mitversichert; für Folgeschäden an Möbeln und Einrichtung prüfen Sie Ihre Hausratversicherung.
    • Fügen Sie Fotos, Datum und Beschreibung bei und notieren Sie sich Versicherungsnummer und Schadennummer.
    • Konkrete Fristen und Pflichten stehen in Ihren Versicherungsbedingungen.
    • Suchen Sie vor größeren Reparaturen die Abstimmung mit der Versicherung, soweit es die Lage erlaubt.
  5. Begutachtung und Kostenvoranschlag

    • Bei größeren Schäden schickt die Versicherung oft einen Gutachter.
    • Lassen Sie zusätzlich einen Fachbetrieb einen Kostenvoranschlag erstellen.
    • Beginnen Sie mit der endgültigen Reparatur erst nach Absprache mit der Versicherung.
  6. Reparatur und Abrechnung

    • Klären Sie Umfang und Kostenübernahme mit dem Versicherer, bevor Sie größere Arbeiten beauftragen. Ob es eine Selbstbeteiligung gibt, steht in Ihrem Vertrag.
    • Bewahren Sie Rechnungen und Fotos auf.
    • Zur Miete: Melden Sie den Schaden unverzüglich dem Vermieter oder der Hausverwaltung. In einer Eigentümergemeinschaft meldet in der Regel der Verwalter.
    • Lassen Sie sich nicht an der Haustür zu schnellen Verträgen drängen und geben Sie sich Angebote schriftlich.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen. Grundlage sind unsere Ratgeber-Artikel (Stand 20.10.2026): Sturmschaden am Dach: Was tun? und Sturmschaden und Versicherung. Wir melden nichts in Ihrem Namen an die Versicherung.