Checkliste nach einem Sturmschaden am Dach
DEUTSCHE DACHWERKE · +49 821 419 028 41 · kontakt@deutsche-dachwerke.de
Haken Sie ab, was erledigt ist, und tragen Sie die Angaben Ihrer Versicherung ein. Bei Gefahr für Leib und Leben: Notruf 112.
Ihre Angaben
- Versicherung
- Versicherungsnummer
- Schadennummer
- Datum des Schadens
- Bei der Versicherung gemeldet am
- Ansprechpartner bei der Versicherung
- Referenz bei uns (falls vorhanden)
Sicherheit zuerst
- Steigen Sie nicht aufs Dach, auch nicht für schnelle Reparaturen.
- Halten Sie Abstand zu losen Ziegeln und hängenden Teilen und sperren Sie Bereiche darunter ab.
- Bei akuter Gefahr durch herabstürzende Teile oder Strom- und Gasleitungen: Feuerwehr, Notruf 112.
- Bei Wassereintritt in der Nähe von Elektrik: Strom im betroffenen Bereich abschalten, sofern gefahrlos möglich.
Schaden begrenzen
- Räumen Sie gefährdete Bereiche im Haus, soweit gefahrlos möglich.
- Die Notsicherung (Planen, Notdach) führt ein Fachbetrieb aus. Rufen Sie früh an, schicken Sie Fotos und sagen Sie, ob Wasser eindringt.
- Sie sind als Versicherungsnehmer grundsätzlich verpflichtet, den Schaden gering zu halten (Schadenminderungspflicht). Das Nähere regelt Ihr Vertrag.
Dokumentieren
- Fotografieren und filmen Sie von sicherem Standort aus, bevor etwas verändert wird: Gesamtansicht, Details, Teile am Boden, Folgeschäden im Haus.
- Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Wetterlage.
- Nach den GDV-Musterbedingungen (VGB 2022, A 5.1.1) ist Sturm eine Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (mindestens 62 km/h). Ist die Windstärke am Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn Sie Schäden an einwandfreien Gebäuden in der Umgebung oder den einwandfreien Zustand Ihres Gebäudes nachweisen; fotografieren Sie deshalb auch die Umgebung. Maßgeblich ist die Definition in Ihrem Vertrag.
- Räumen Sie Gefahrenstellen weg, fotografieren Sie aber zuvor, und heben Sie beschädigte Teile nach Möglichkeit bis zur Klärung auf.
Versicherung melden
- Melden Sie den Schaden unverzüglich. Sturm- und Hagelschäden am Gebäude sind in der Regel über die Wohngebäudeversicherung mitversichert; für Folgeschäden an Möbeln und Einrichtung prüfen Sie Ihre Hausratversicherung.
- Fügen Sie Fotos, Datum und Beschreibung bei und notieren Sie sich Versicherungsnummer und Schadennummer.
- Konkrete Fristen und Pflichten stehen in Ihren Versicherungsbedingungen.
- Suchen Sie vor größeren Reparaturen die Abstimmung mit der Versicherung, soweit es die Lage erlaubt.
Begutachtung und Kostenvoranschlag
- Bei größeren Schäden schickt die Versicherung oft einen Gutachter.
- Lassen Sie zusätzlich einen Fachbetrieb einen Kostenvoranschlag erstellen.
- Beginnen Sie mit der endgültigen Reparatur erst nach Absprache mit der Versicherung.
Reparatur und Abrechnung
- Klären Sie Umfang und Kostenübernahme mit dem Versicherer, bevor Sie größere Arbeiten beauftragen. Ob es eine Selbstbeteiligung gibt, steht in Ihrem Vertrag.
- Bewahren Sie Rechnungen und Fotos auf.
- Zur Miete: Melden Sie den Schaden unverzüglich dem Vermieter oder der Hausverwaltung. In einer Eigentümergemeinschaft meldet in der Regel der Verwalter.
- Lassen Sie sich nicht an der Haustür zu schnellen Verträgen drängen und geben Sie sich Angebote schriftlich.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen. Grundlage sind unsere Ratgeber-Artikel (Stand 20.10.2026): Sturmschaden am Dach: Was tun? und Sturmschaden und Versicherung. Wir melden nichts in Ihrem Namen an die Versicherung.