Planung & Ablauf

Sturmschaden melden: Frist, Unterlagen und Fotos

Wer einen Sturmschaden am Dach melden will, braucht keine perfekte Unterlagensammlung, aber eine saubere Reihenfolge: sichern, fotografieren, den Versicherer unverzüglich informieren und erst nach Rücksprache größere Arbeiten beauftragen. Hier steht, was dazugehört.

Stand: 5 Min. LesezeitRedaktion DEUTSCHE DACHWERKE

Kurz beantwortet

Einen Sturmschaden melden Sie dem Versicherer unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, sobald Sie davon wissen (§ 30 VVG). Eine feste Frist in Tagen nennt das Gesetz nicht; Ihre Versicherungsbedingungen können weitere Pflichten enthalten. Fotografieren Sie vorher aus sicherer Entfernung und notieren Sie Datum, Uhrzeit und Wetter. Halten Sie Versicherungsnummer, Fotos und eine kurze Schadenliste bereit.

Stand:

Fernglas auf einem Gartentisch, im Hintergrund unscharf ein Haus mit gepflegtem ZiegeldachSymbolbild (KI-generiert)

Wann müssen Sie den Sturmschaden melden?

Das Versicherungsvertragsgesetz verlangt, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall unverzüglich anzeigt (§ 30 VVG). „Unverzüglich“ meint eine Anzeige ohne schuldhaftes Zögern, nicht eine bestimmte Zahl von Tagen. Auch wenn Sie einen Schaden erst später bemerken, etwa nach einem Hagelschauer, melden Sie ihn, sobald Sie davon wissen. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass zu spätes Melden den Versicherungsschutz gefährden kann.

Welche weiteren Anzeige- und Mitwirkungspflichten gelten und welche Folgen eine Verletzung hat, regeln Ihr Vertrag und das Gesetz (§ 82 VVG, siehe Obliegenheit). Nennen Sie deshalb keine Frist weiter, die Sie nicht in Ihren Bedingungen gelesen haben.

Sturmschaden melden: Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

Reihenfolge nach den allgemeinen Hinweisen von Verbraucherzentrale und BBK; die Checkliste zum Ausdrucken finden Sie unter /sturmschaden/checkliste/.

  1. Sicherheit

    Bleiben Sie vom Dach fern, halten Sie Abstand zu losen Teilen und rufen Sie bei akuter Gefahr die 112. Bei stark beschädigtem Dach rät das BBK, ausreichend Abstand zu halten und die Feuerwehr zu rufen.

  2. Dokumentieren, bevor Sie aufräumen

    Fotografieren und filmen Sie die Schäden von sicherem Standort aus. Das BBK empfiehlt, vor dem Aufräumen festzuhalten, was beschädigt wurde.

  3. Nachweise sammeln

    Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Wetterlage, fotografieren Sie auch Schäden in der Umgebung und heben Sie beschädigte Teile auf.

  4. Versicherer melden

    Melden Sie unverzüglich über den Weg, den Ihr Versicherer anbietet, mit Versicherungsnummer, Beschreibung und Fotos. Notieren Sie sich die Schadennummer.

  5. Rückfragen und Weisungen beachten

    Der Versicherer kann Weisungen geben, etwa zu Notmaßnahmen oder zur Begutachtung. Zumutbare Weisungen sind zu befolgen (§ 82 Abs. 2 VVG).

  6. Reparatur abstimmen

    Beauftragen Sie größere Arbeiten erst nach Rücksprache. Bewahren Sie Rechnungen und Fotos auf.

Welche Unterlagen und Angaben Sie bereithalten sollten

Unterlagen für die Schadenmeldung
Unterlage oder AngabeWozu sie dient
Versicherungsnummer und VersicherungsscheinZuordnung des Vertrags, Prüfung, ob Sturm versichert ist
Datum, Uhrzeit und Wetterlagezeitliche Einordnung des Schadens und der Windstärke
Fotos und Videos (Gesamtansicht, Details, Teile am Boden, Folgeschäden im Haus)Nachweis von Art und Umfang des Schadens
Kurze SchadenlisteÜberblick über betroffene Bauteile und Folgeschäden; die Verbraucherzentrale rät zu einer Schadensliste
Fotos von Schäden in der Umgebung (Nachbargebäude, Bäume, Zäune)kann helfen, wenn die Windstärke nicht feststellbar ist
Letzte Wartungsnachweise oder Rechnungen am Dachzeigen den Zustand des Daches vor dem Ereignis

Allgemeine Orientierung; welche Unterlagen Ihr Versicherer verlangt, teilt er Ihnen mit.

Dunkler Feuchtefleck an Holzschalung und Sparren im Dachboden bei seitlichem TageslichtSymbolbild (KI-generiert)

Fotos: Was auf die Bilder gehört

  • Das Haus als Ganzes, damit der Schaden verortet werden kann, danach Nahaufnahmen der betroffenen Stellen.
  • Heruntergefallene Teile am Boden, bevor Sie sie wegräumen. Räumen Sie nur Gefahrenquellen weg und heben Sie die Teile bis zur Klärung auf.
  • Folgeschäden im Haus, etwa Feuchteflecken an Decke oder Dachboden. Halten Sie Abstand zu Elektrik, die nass geworden sein könnte.
  • Ein Fernglas oder ein Teleobjektiv hilft, das Dach vom Boden aus zu betrachten. Steigen Sie dafür nicht aufs Dach und nicht auf eine Leiter am beschädigten Dach.
  • Bei Hagel Dellen und Risse an Metall- und Kunststoffteilen sowie Lichtkuppeln, siehe Hagelschaden am Dach.

Meldung bei uns ersetzt nicht die Meldung beim Versicherer

Das Formular unter Sturmschaden melden leitet Ihre Angaben und Fotos per E-Mail an uns weiter. Es ersetzt nicht die Schadenmeldung bei Ihrem Versicherer. Informieren Sie Ihre Versicherung selbst und unverzüglich. Zusagen zu Kostenübernahme, Reaktionszeit oder Einsatz geben wir über das Formular nicht.

Wohnen Sie zur Miete, melden Sie den Schaden dem Vermieter, bei Wohnungseigentum dem Verwalter, siehe Sturmschaden als Mieter oder Eigentümer. Wie es nach der Meldung weitergeht, steht in Sturmschaden am Dach: Was tun?.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, einen Sturmschaden zu melden?

Das Gesetz verlangt eine unverzügliche Anzeige, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 30 VVG). Eine feste Frist in Tagen nennt es nicht. Weitere Pflichten und Fristen können in Ihren Versicherungsbedingungen stehen; melden Sie deshalb so früh wie möglich.

Welche Fotos brauche ich für die Schadenmeldung?

Eine Gesamtansicht, Detailaufnahmen der Schäden, heruntergefallene Teile am Boden und Folgeschäden im Haus. Fotografieren Sie von sicherem Standort aus und bevor Sie aufräumen.

Darf ich nach dem Sturm schon aufräumen?

Gefahrenquellen dürfen Sie beseitigen. Dokumentieren Sie vorher mit Fotos und heben Sie beschädigte Teile nach Möglichkeit bis zur Klärung auf; entsorgen Sie nichts ohne Rücksprache mit dem Versicherer.

Muss ich den Schaden auch melden, wenn er klein ist?

Die Anzeigepflicht gilt für den Versicherungsfall. Ob sich eine Meldung lohnt, etwa wegen einer Selbstbeteiligung, klären Sie mit Ihrem Versicherer; die Höhe steht im Versicherungsschein.

Wie weise ich nach, dass es ein Sturm war?

Die Musterbedingungen sehen bei nicht feststellbarer Windstärke vor, dass Sturm unterstellt wird, wenn Sie nachweisen, dass die Luftbewegung in der Umgebung Gebäude in einwandfreiem Zustand beschädigt hat oder der Schaden nur durch Sturm entstanden sein kann. Fotos aus der Umgebung können dafür nützlich sein.

Quellen

Begriffe aus diesem Beitrag

Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt weder Fachplanung noch Rechtsberatung. Angaben zu Förderung und Recht erfolgen ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen.

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