Glossar

Sturm (Versicherung)

Versicherungsrechtlich ist Sturm nach den GDV-Musterbedingungen eine Luftbewegung ab Windstärke 8 nach Beaufort, mindestens 62 km pro Stunde.

Stand:

Ausführlich erklärt

So steht es in den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV für die Wohngebäudeversicherung (VGB 2022, Teil A, A 5.1.1; Quelle, Stand Juni 2026). Ist die Windstärke am Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass die Luftbewegung in der Umgebung Gebäude in einwandfreiem Zustand oder ebenso widerstandsfähige Sachen beschädigt hat oder dass der Schaden bei einwandfreiem Zustand Ihres Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.

Maßgeblich ist die Definition in Ihrem Vertrag; Versicherer dürfen von den Musterbedingungen abweichen. Der Deutsche Wetterdienst verwendet den Begriff anders: Er nennt Windstärke 8 „stürmischer Wind“ und erst Windstärke 9 bis 11 „Sturm“ (DWD-Glossar).

Siehe auch

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