Kurz beantwortet
Eine Notsicherung deckt die offene Stelle am Dach vorübergehend ab, meist mit Planen oder einem Notdach, damit kein Regen eindringt. Sie wird von einem Fachbetrieb ausgeführt, denn Absturzgefahr und weitere Schäden sind hoch. Versicherungsnehmer müssen nach § 82 VVG nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen und zumutbare Weisungen des Versicherers befolgen. Ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden, regeln Ihre Versicherungsbedingungen.
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Symbolbild (KI-generiert)Was ist eine Notsicherung?
Unter Notsicherung, Notabdichtung oder Notdach versteht man die vorübergehende Abdeckung einer beschädigten Dachstelle, bis die endgültige Reparatur möglich ist. Typisch ist das Abdecken mit Planen oder Platten und das Sichern loser Teile. Eine Notsicherung ersetzt keine Reparatur und wird nur befristet eingesetzt.
Ziel ist, Folgeschäden zu begrenzen: durchnässte Dämmung, Feuchteflecken an Decken, Schäden an Möbeln.
Symbolbild (KI-generiert)Warum ein Fachbetrieb die Notsicherung ausführt
- Das BBK rät bei stark beschädigtem Dach, ausreichend Abstand zum Haus zu halten und die Feuerwehr (112) zu rufen. Steigen Sie nicht selbst aufs Dach.
- Lose Ziegel, Bleche und Reste der Eindeckung können auch Tage nach dem Sturm noch abrutschen.
- Nasse, beschädigte Flächen sind rutschig, und beschädigte Unterkonstruktionen können nicht belastbar sein.
- Ein Fachbetrieb arbeitet mit Absturzsicherung und kann beurteilen, ob die Unterkonstruktion die Sicherung trägt.
Schadenminderungspflicht: Was das Gesetz verlangt
§ 82 VVG verpflichtet den Versicherungsnehmer, bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Er muss Weisungen des Versicherers befolgen, soweit sie zumutbar sind, und soll Weisungen einholen, wenn die Umstände dies gestatten. Verletzen Sie diese Pflicht vorsätzlich, entfällt die Leistungspflicht; bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen (§ 82 Abs. 3 VVG). Hat die Pflichtverletzung weder die Feststellung des Versicherungsfalls noch Umfang der Leistung beeinflusst, bleibt der Versicherer nach § 82 Abs. 4 VVG leistungspflichtig. Siehe Schadenminderungspflicht.
Praktisch heißt das: Sie sollen eine offene Stelle nicht tagelang dem Regen aussetzen, wenn eine Notsicherung möglich ist, und Sie sollen den Versicherer früh einbinden. Die GDV-Musterbedingungen verweisen für die Schadenabwendungs- und -minderungspflicht auf Teil B der Bedingungen (VGB 2022, A 12.2.2).
Wer zahlt die Notsicherung?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Ob Kosten für Notmaßnahmen erstattet werden und bis zu welcher Höhe, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Die GDV-Musterbedingungen führen versicherte Kosten auf, darunter Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten; der Ersatz ist auf den jeweils vereinbarten Betrag begrenzt (A 11). Ob eine konkrete Notsicherung darunter fällt, entscheidet der Versicherer nach Ihrem Vertrag.
- Versicherer informieren: Sprechen Sie die Notsicherung wenn möglich vorher ab oder melden Sie sie sofort danach, siehe Sturmschaden melden.
- Nachweise sichern: Fotos vor und nach der Notsicherung, Datum und Uhrzeit, Rechnung mit genauer Leistungsbeschreibung.
- Kein Versicherungsschutz: Besteht für den Schaden kein Versicherungsschutz, kommt eine Erstattung durch den Versicherer nicht in Betracht. Prüfen Sie vorab, ob Sturm in Ihrem Vertrag versichert ist, siehe Was zahlt die Gebäudeversicherung?.
- Mieter und Eigentümergemeinschaften: Zuständig für das Veranlassen ist meist Vermieter bzw. Verwalter, siehe Mieter und Eigentümergemeinschaft.
Worauf Sie beim Auftrag achten sollten
- Beauftragen Sie die Notsicherung getrennt von der Reparatur, und lassen Sie den Leistungsumfang schriftlich festhalten.
- Die Verbraucherzentrale rät nach Unwettern dazu, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen, Vereinbarungen schriftlich zu treffen und Handwerker aus der Region mit Festnetznummer zu bevorzugen.
- Lassen Sie sich nicht an der Haustür zu langfristigen Verträgen drängen; zum Widerruf siehe Widerruf beim Dachvertrag.
- Größere Reparaturen erst nach Rücksprache mit dem Versicherer beauftragen, siehe Sturmschaden am Dach: Was tun?.
Nach der Notsicherung: Reparatur oder Sanierung
Mit der Notsicherung ist das Dach nur vorläufig geschützt. Danach beurteilt der Fachbetrieb, ob einzelne Teile ersetzt werden können oder ob sich eine Sanierung anbietet, siehe Reparieren oder sanieren? und Dachziegel fehlen oder verrutscht. Dachrechner und Planungshilfen helfen bei der Einordnung.
Häufige Fragen
Was ist eine Notsicherung am Dach?
Eine vorübergehende Abdeckung der beschädigten Stelle, meist mit Planen oder einem Notdach, die Regen fernhält, bis die endgültige Reparatur möglich ist.
Darf ich selbst eine Plane auf das Dach spannen?
Davon raten wir ab. Absturzgefahr und weitere Schäden sind hoch. Das BBK empfiehlt bei stark beschädigtem Dach, Abstand zu halten und die Feuerwehr zu rufen. Eine Notsicherung gehört in die Hände eines Fachbetriebs.
Wer zahlt die Notsicherung nach einem Sturm?
Das richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag. Die Musterbedingungen nennen versicherte Kosten mit vereinbarten Obergrenzen; ob die Notsicherung dazugehört, klärt der Versicherer. Fragen Sie vor der Beauftragung nach, wenn die Lage es erlaubt.
Muss ich den Schaden mindern, auch wenn die Versicherung noch nicht geantwortet hat?
Das Gesetz verlangt, nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und zumutbare Weisungen zu befolgen (§ 82 VVG). Holen Sie Weisungen ein, wenn die Umstände dies gestatten, und sichern Sie bei akuter Gefahr zunächst das Nötigste.
Wie lange darf ein Notdach bleiben?
Eine Notsicherung ist nur vorübergehend. Wie lange sie hält, hängt von der Ausführung und der Witterung ab; der Fachbetrieb sollte dazu eine Einschätzung geben und die endgültige Reparatur zeitnah planen.
Quellen
- § 82 VVG – Abwendung und Minderung des Schadens · Stand 21. Oktober 2026
- GDV – Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen VGB 2022 (Wohnflächenmodell), unverbindliche Musterbedingungen, Stand Juni 2026 · Stand 21. Oktober 2026
- BBK – Handeln nach Sturm, Gewitter und Hagel · Stand 21. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale – Unwetterkatastrophen: Wichtige Fragen und Antworten für Betroffene · Stand 21. Oktober 2026
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Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt weder Fachplanung noch Rechtsberatung. Angaben zu Förderung und Recht erfolgen ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen.



