Glossar

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) war das frühere Regelwerk für den Energiebedarf von Gebäuden und wurde durch das GModG abgelöst.

Stand:

Ausführlich erklärt

Das GEG fasste Energieeinsparverordnung, Energieeinsparungsgesetz und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen. Viele Texte, Gutachten und Förderunterlagen nennen es noch. Seit dem 29.07.2026 heißt das Gesetz Gebäudemodernisierungsgesetz.

Für Dachsanierungen sind die alten Paragraphen 47 und 48 relevant gewesen, die heute als § 35 und § 36 des GModG erscheinen. Auf der Seite gesetze-im-internet.de ist das Gesetz weiterhin unter der Adresse „geg“ zu finden. Zur Orientierung: § 47 und § 48 GEG entsprechen heute § 35 und § 36 GModG.

Siehe auch

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