Glossar

Obliegenheit

Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers vor, während und nach dem Versicherungsfall; bei Verstoß ist der Versicherungsschutz gefährdet.

Stand:

Ausführlich erklärt

Die GDV-Musterbedingungen erläutern es so: Wer Obliegenheiten verletzt, gefährdet seinen Versicherungsschutz (VGB 2022, Präambel). Vor dem Schaden verlangen die Bedingungen unter anderem, Dächer in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und Mängel unverzüglich zu beseitigen (A 20.1.1). Nach dem Schaden gelten gesetzlich die Anzeige des Versicherungsfalls (§ 30 VVG) und die Abwendung und Minderung des Schadens (§ 82 VVG).

Bei vorsätzlicher Verletzung kann die Leistungspflicht entfallen, bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer kürzen (§ 82 Abs. 3 VVG). Keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Ihre Bedingungen.

Siehe auch

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