Dacheindeckung & Materialkunde

Faserzement-Dachplatten: Eigenschaften und Asbest-Hinweis

Faserzementplatten sind leicht, nicht brennbar und lassen sich in vielen Formaten und Farben decken. Wichtig bei Altbestand: Faserzement aus der Zeit vor 1993 kann Asbest enthalten. Hier lesen Sie, was heutige Platten ausmacht und wie Sie mit einem älteren Dach vorgehen.

Stand: 5 Min. LesezeitRedaktion DEUTSCHE DACHWERKE

Dachfläche mit anthrazitfarbenen Faserzement-DachplattenSymbolbild · KI-generiert

Was ist Faserzement?

Faserzement ist ein Verbundwerkstoff aus Zement, Wasser und Fasern. Er wird zu dünnen Platten gepresst und ausgehärtet. Heutige Produkte enthalten organische oder mineralische Fasern und kein Asbest. Die Platten sind nicht brennbar und leicht.

Man findet Faserzement als kleinformatige Platten (zum Beispiel in Rechteck- oder Deutscher Deckung, optisch an Schiefer erinnernd) und als großformatige Wellplatten, häufig auf Nebengebäuden, Hallen und Garagen.

Altbestand und Asbest

Die Gefahrstoffverordnung enthält eine Vermutungsregel: Wurde mit dem Bau nach dem 31.10.1993 begonnen, darf in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist. Bei früherem Baubeginn ist Asbest möglich, vor allem bei Faserzement und Asbestzement. Wer Arbeiten an einem Gebäude veranlasst, auch als Privatperson, muss dem ausführenden Unternehmen vor Beginn vorhandene Informationen mitteilen, mindestens das Baujahr. Bei Baujahr 1993 bis 1996 ist der Baubeginn anzugeben.

Älteres Nebengebäude mit verwitterten Wellplatten auf dem DachSymbolbild · KI-generiert
Asbest-Vermutungsregel nach BaubeginnZeitstrahl mit der Grenze 31. Oktober 1993. Vor der Grenze kann bei Faserzement Asbest enthalten sein. Bei Baubeginn danach darf in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist.Asbest möglichkein Asbest vermutet31.10.1993Baubeginn des GebäudesfrüherspäterBaubeginn 1993 bis 1996: dem Dachdecker nennenStand 20.10.2026, ohne Gewähr
Vermutungsregel nach Baubeginn (§ 11a GefStoffV). Stand 20.10.2026, ohne Gewähr.

Wer Arbeiten an Gebäuden veranlasst, hat dem Unternehmen vor Beginn die vorhandenen Informationen über Gefahrstoffe zur Verfügung zu stellen, bei Asbest mindestens das Baujahr.

Quelle: § 5a Gefahrstoffverordnung (sinngemäß) · Stand 20. Oktober 2026

Wie mit Asbestzement umzugehen ist, regeln Gefahrstoffrecht und Abfallrecht. Pflichten für den Unternehmer sind unter anderem Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, Sachkunde und eine Anzeige bei der Behörde. Zur Frage, ob und welche Arbeiten ein Eigentümer selbst erledigen darf, widersprechen sich Quellen. Klären Sie das vorab mit Gewerbeaufsicht oder Abfallbehörde. Mehr in unserem Bereich Recht und Pflichten.

Eigenschaften heutiger Faserzementplatten

  • Gewicht: typisch 15 bis 20 kg/m², je nach Format und Produkt höher (Herstellerangabe).
  • Nutzungsdauer: nach BNB-Tabelle mindestens 50 Jahre für Beton- und Faserzement-Deckungen. Rechenwert, keine Garantie.
  • Brandverhalten: nicht brennbar.
  • Optik: gleichmäßig, häufig in dunklen Tönen, mit Schieferoptik.
Regeldachneigung nach Herstellerangaben
DeckungsartRegeldachneigung
Deutsche (Altdeutsche) Deckung25°
Doppeldeckung22°
Rhombus-, Spitzschablonen- und waagerechte Deckung30°

Herstellerangaben (Eternit/Cedral). Für Wellplatten sind keine belegten Werte erfasst. Stand 20.10.2026, ohne Gewähr.

Vor- und Nachteile

Faserzementplatten

Vorteile

  • Leicht, geringe Last für die Konstruktion
  • Nicht brennbar
  • Optik ähnlich Schiefer, zügig zu verlegen

Zu beachten

  • Platten sind bruchempfindlich beim Betreten
  • Moos und Algen können das Bild verändern
  • Alte Platten können Asbest enthalten

Passt zu: Sanierungen mit begrenzter Tragreserve, wenn der Bestand asbestfrei ist

Naturschiefer

Vorteile

  • Sehr lange rechnerische Nutzungsdauer
  • Individuelle Optik

Zu beachten

  • Aufwendige Verlegung
  • Spezielle Fachkenntnis nötig

Passt zu: Hochwertige Sanierungen, denkmalnahe Gebäude

Der direkte Vergleich mit Schiefer lohnt sich, weil beide Materialien ähnlich aussehen können. Mehr dazu im Beitrag Naturschiefer.

Einzelne Faserzement-Dachplatte in der NahaufnahmeSymbolbild · KI-generiert

Wellplatten und kleinformatige Platten

Faserzement gibt es in zwei Grundformen. Kleinformatige Platten werden wie Schiefer gedeckt und sind für Wohnhäuser, Gauben und Fassaden üblich. Wellplatten sind großformatig und finden sich vor allem auf Nebengebäuden, Scheunen und Hallen. Wellplatten werden verschraubt, die Fläche wird schnell gedeckt, die Details an Anschlüssen und First sind aber sorgfältig auszubilden.

Für Wellplatten liegen in unseren Unterlagen keine belegten Neigungswerte vor. Verlassen Sie sich deshalb auf das Datenblatt des Herstellers und die jeweils gültige Fachregel.

Was tun bei einem alten Faserzementdach?

Vorgehen bei Altbestand

  1. Baujahr und Unterlagen prüfen

    Wann wurde mit dem Bau begonnen? Gibt es Bauakten, Rechnungen oder Gutachten, die das Material benennen?

  2. Nicht selbst bearbeiten

    Platten nicht bohren, schleifen, brechen, bürsten oder mit Hochdruck reinigen, solange nicht geklärt ist, ob Asbest enthalten ist.

  3. Fachbetrieb einbinden

    Ein Fachbetrieb bewertet den Bestand und führt Arbeiten an möglicherweise asbesthaltigem Material nach den geltenden Regeln aus.

  4. Pflichten klären

    Informationspflicht, Anzeige und Entsorgung richten sich nach Gefahrstoff- und Abfallrecht. Fragen Sie bei Gewerbeaufsicht oder Abfallbehörde nach.

  5. Neueindeckung planen

    Ist der Bestand zurückgebaut, wird die neue Eindeckung samt Unterkonstruktion geplant.

Die Rechtslage ändert sich gelegentlich. Die Angaben auf dieser Seite haben den Stand 20.10.2026 und ersetzen keine Rechtsberatung. Die Übersicht zu den Pflichten finden Sie im Bereich Recht und Pflichten.

Checkliste für den Wechsel zu einer neuen Eindeckung

Ersetzen Sie ein Faserzementdach, geht es um zwei Dinge: den Rückbau des Bestands und die neue Eindeckung. Beides sollte im Angebot getrennt erkennbar sein.

  • Angaben zu Baujahr und Baubeginn des Gebäudes bereithalten
  • Im Angebot: Rückbau, Verpackung, Transport und Entsorgung der alten Platten, falls Asbest enthalten sein kann
  • Hinweise des Betriebs zu Sachkunde, Anzeige bei der Behörde und Arbeitsplan
  • Neue Eindeckung mit Hersteller, Modell, Deckungsart und Regeldachneigung
  • Prüfung der Tragfähigkeit, falls ein schwereres Material gewählt wird
  • Zeitplan, weil Anzeigefristen vor Beginn zu beachten sind

Fazit

Heutige Faserzementplatten sind leicht, nicht brennbar und optisch dem Schiefer verwandt. Entscheidend bei einem älteren Dach ist die Frage nach Asbest: Bei Baubeginn bis zum 31.10.1993 ist er möglich, danach darf in der Regel vermutet werden, dass keiner vorhanden ist. Fassen Sie ein altes Dach nicht selbst an, nennen Sie dem Dachdecker das Baujahr und klären Sie die Pflichten vorab. So bleiben Sie sicher und vermeiden Verzögerungen, wenn die Arbeiten angezeigt und vorbereitet werden müssen.

Häufige Fragen

Enthält mein Dach Asbest?

Bei Baubeginn nach dem 31.10.1993 darf in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist. Bei früherem Baubeginn ist Asbest bei Faserzement möglich. Geben Sie dem Dachdecker das Baujahr an und lassen Sie im Zweifel untersuchen.

Darf ich ein Asbestzementdach selbst abbauen?

Hierzu widersprechen sich Quellen. Empfohlen ist ein Fachbetrieb nach TRGS 519. Fragen Sie vorab bei Gewerbeaufsicht oder Abfallbehörde nach. Keine Rechtsberatung, Stand 20.10.2026.

Wie lange halten Faserzementplatten?

Die BNB-Tabelle setzt mindestens 50 Jahre als Rechenwert an, ohne Garantie. Sie hängt von Produkt, Verlegung und Wartung ab.

Wie schwer sind Faserzement-Dachplatten?

Als Spanne gelten etwa 15 bis 20 kg/m². Einzelne Produkte liegen laut Herstellerangabe höher.

Welche Mindestneigung gilt für Faserzement?

Hersteller nennen je nach Deckung 22° bis 30°. Mit Unterdach sind teils geringere Neigungen möglich. Für Wellplatten liegen keine belegten Werte vor, fragen Sie nach dem Herstellerdatenblatt.

Quellen

Begriffe aus diesem Beitrag

Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt weder Fachplanung noch Rechtsberatung. Angaben zu Förderung und Recht erfolgen ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen.

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