Ausführlich erklärt
Sie beschreibt Anforderungen an Fachbetriebe, Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen und Entsorgung bei Arbeiten an asbesthaltigen Materialien. Herausgeber ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Für Eigentümer ist wichtig: Wer asbestverdächtige Dachplatten hat, sollte einen Fachbetrieb nach TRGS 519 beauftragen und vorab die zuständige Behörde zu Anzeige- und Entsorgungsfragen befragen. Quellen widersprechen sich zur Eigenarbeit durch Eigentümer. Sie gilt als Stand der Technik für solche Arbeiten.