Glossar

TRGS 519

Die TRGS 519 ist die Technische Regel für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest.

Stand:

Ausführlich erklärt

Sie beschreibt Anforderungen an Fachbetriebe, Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen und Entsorgung bei Arbeiten an asbesthaltigen Materialien. Herausgeber ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Für Eigentümer ist wichtig: Wer asbestverdächtige Dachplatten hat, sollte einen Fachbetrieb nach TRGS 519 beauftragen und vorab die zuständige Behörde zu Anzeige- und Entsorgungsfragen befragen. Quellen widersprechen sich zur Eigenarbeit durch Eigentümer. Sie gilt als Stand der Technik für solche Arbeiten.

Siehe auch

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