Glossar

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen, darunter Asbest, bei Arbeiten an Gebäuden.

Stand:

Ausführlich erklärt

Sie verpflichtet Veranlasser von Arbeiten, auch private Haushalte, dem ausführenden Unternehmen vorhandene Informationen zu Gefahrstoffen mitzuteilen (§ 5a). Für Tätigkeiten mit Asbest legt § 11a Sachkunde, Gefährdungsbeurteilung, Anzeige spätestens eine Woche vor Beginn und Zulassungen für bestimmte Hochrisiko-Arbeiten fest.

Die Regeln konkretisiert die Technische Regel TRGS 519 für Asbest-Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Stand 20.10.2026, ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Die Pflichten treffen sowohl Auftraggeber als auch ausführende Unternehmen.

Siehe auch

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