Ausführlich erklärt
Veränderungen an Denkmälern, etwa Dach, Dachfenster, Gauben und Solaranlagen, benötigen nach Landesdenkmalrecht in der Regel vor Beginn eine Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde. Die Details unterscheiden sich je nach Land.
Für die Bundesförderung gelten angepasste Anforderungen: Statt eines U-Werts wird die höchstmögliche Dämmstoffdicke mit Wärmeleitfähigkeit bis 0,040 W/(m·K) gefordert, und nur Energieeffizienz-Experten der Kategorie Denkmal sind zugelassen. Steuerlich können erhöhte Abschreibungen (§ 7i EStG, § 10f EStG) möglich sein. Stand 20.10.2026, ohne Gewähr.