Symbolbild · KI-generiertSachsen-Anhalt auf einen Blick
- Landesbauordnung
- BauO LSA, § 60 Abs. 1 Nr. 11 Buchst. eIm amtlichen Landesrecht-Portal gelesen
- Denkmalschutz
- Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA), § 14Zuständige Denkmalschutzbehörde; das Denkmalfachamt wird beteiligt (§ 14 Abs. 8)
- Landesförderung
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)Belegt: Sachsen-Anhalt MODERN (seit 01.10.2026 Antragsstopp bis auf Weiteres)
- Amtliche 3D-Gebäudedaten
- Im Dachrechner genutztLandesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo)
Förderung: MODERN pausiert
Das Wichtigste zuerst: Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt schreibt auf ihrer Programmseite, dass wegen sehr hoher Nachfrage ab dem 1. Oktober 2026 bis auf Weiteres keine neuen Förderanträge angenommen werden. Das gilt für „Sachsen-Anhalt MODERN“ und für das IB-Förderdarlehen Wohneigentum. Ein Landesprogramm gibt es also, es nimmt aber derzeit nichts Neues an.
Inhaltlich ist MODERN ein zinsgünstiges Darlehen für altersgerechtes Umbauen, energieeffiziente Sanierung und allgemeine Modernisierung an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden. Die Vergabegrundsätze (Stand 15.10.2025) nennen unter Nr. 3.2 die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Decken; die Programmseite selbst führt das Dach nicht auf. Wann Anträge wieder möglich sind, sagt die Bank nicht.
Wer die Planung auf die Landesförderung stützt, sollte vor der Beauftragung den Stand der Programmseite prüfen. Verlässlich tragen vorerst die Bundesprogramme; an der Reihenfolge dort scheitern viele Anträge, siehe Häufige Förderfehler. Stand 20.10.2026, ohne Gewähr.
Was bleibt, solange MODERN pausiert?
Ein Antragsstopp muss Ihr Vorhaben nicht stoppen. Diese Wege stehen offen:
- Bundesförderung für Einzelmaßnahmen: Sie unterstützt die Dämmung der Gebäudehülle, wenn der Antrag vor dem Auftrag gestellt wird, siehe BEG Einzelmaßnahmen.
- Sanierungsfahrplan: Mit einem iSFP kann sich der Förderrahmen erweitern, siehe iSFP-Bonus.
- Energieberatung: Die Beratung selbst ist förderfähig und erleichtert den Antrag, siehe Energieberatung.
- Ergänzungskredit: Er schließt Finanzierungslücken nach einer Zusage, siehe Ergänzungskredit 358/359.
- Steuerermäßigung: Eine Alternative zum Zuschuss, deren Wechselwirkungen Sie vorab prüfen, siehe Steuerbonus § 35c.
BauO LSA: Bedachung frei, Gaube offen
§ 60 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe e BauO LSA nennt „Bedachung einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung, ausgenommen bei Hochhäusern“ als verfahrensfrei, Abs. 4 die Instandhaltungsarbeiten. Nach Abs. 5 müssen verfahrensfreie Baumaßnahmen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, und Abs. 6 hält fest, dass § 85 und andere Vorschriften mit Genehmigungserfordernis unberührt bleiben. Eine Anzeige ist nur für die Beseitigung nötig, mindestens einen Monat vorher (Abs. 3).
Wir haben § 60 am 20.10.2026 im Landesrecht-Portal in der Fassung ab 24.01.2026 und in der Gesamtausgabe vom 01.08.2026 gelesen. In der Gesamtausgabe sind die genannten Stellen unverändert. Neu ist § 60a, das Mitteilungsverfahren: Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen nach § 86a, der Experimentierklausel für Aufstockung, Umbau und Ausbau bestehender Gebäude, sind dort unter Voraussetzungen genehmigungsfrei gestellt, unter anderem bei Lage im Bebauungsplangebiet, gesicherter Erschließung und wenn die Gemeinde nicht fristgerecht widerspricht. Das betrifft eher den Dachgeschossausbau als die Neueindeckung. Die Gesamtausgabe gilt laut Portal bis 19.01.2027.
Dachflächenfenster fallen als Fenster unter Nr. 11 Buchstabe c. Gauben nennt § 60 nicht; ob eine Gaube unter § 60a und § 86a fällt, haben wir nicht untersucht. Fragen Sie vor der Planung die Bauaufsicht. Gestaltungsregeln gehen über § 85 BauO LSA: Gemeinden können Anforderungen an die äußere Gestaltung zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern stellen (Abs. 1 Nr. 1).
Denkmalschutz: Genehmigung mit Zwei-Monats-Fiktion
Quedlinburg ist als Welterbe bekannt, aber auch in kleineren Orten stehen viele Häuser unter Schutz. Nach § 14 Abs. 1 DenkmSchG LSA braucht die Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde, wer ein Kulturdenkmal instand setzen, umgestalten oder verändern will (Nr. 1); Nr. 3 erfasst Veränderungen in seiner Umgebung durch Errichtung, Wegnahme oder Hinzufügung von Anlagen.
Zwei Regeln erleichtern die Planung. Eine Baugenehmigung schließt die denkmalrechtliche Genehmigung ein; das Denkmalfachamt ist zu beteiligen (Abs. 8). Und nach Abs. 11 gilt die Genehmigung als erteilt, wenn die Behörde nicht binnen zwei Monaten nach Antragseingang entschieden hat. Die Frist läuft auch bei unvollständigen Unterlagen, wenn die Behörde nicht binnen fünf Arbeitstagen die fehlenden Unterlagen schriftlich anfordert. Planen Sie Anträge trotzdem früh ein. Mehr dazu: Denkmalschutz am Dach.
Fachwerk und Moderne verlangen unterschiedliche Sorgfalt: Bei Fachwerk-Ensembles zählen Holzsparren, Anschlüsse an Gefache und Feuchteschutz, bei Flachdächern der Moderne Abdichtung, Attika und Entwässerung, siehe Flachdachabdichtung.
Gebäudedaten aus Magdeburg
Für Sachsen-Anhalt nutzt der Dachrechner die amtlichen 3D-Gebäudemodelle (LoD2) des Landesamts für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo). Die Werte sind eine Vorbelegung; Maße und Anschlüsse werden vor der Ausführung am Gebäude geprüft.
So läuft Ihr Angebot ab
Weil das Landesprogramm pausiert, zählt eine belastbare Kalkulation: Im Dachrechner erhalten Sie die Kosteneinschätzung in wenigen Minuten, das Leistungsangebot nach Prüfung ohne lange Wartezeit, ausgeführt von einem Meisterbetrieb aus Ihrer Region. Wer in Ihrer Gemeinde Zeit hat, klärt die Prüfung der Anfrage; vorab zugesagt ist das nicht.
Nennen Sie uns Baujahr, Dachform, Eindeckung und Fotos, ob das Haus unter Denkmalschutz steht oder in einem Ensemble liegt und ob Sie Förderung einplanen: Das Landesprogramm nimmt derzeit keine Anträge an, die Bundesförderung verlangt den Antrag vor dem Auftrag.
Häufige Fragen
Nimmt die IB derzeit Anträge für MODERN an?
Nein. Laut Programmseite werden ab dem 1. Oktober 2026 bis auf Weiteres keine neuen Förderanträge angenommen, auch nicht für das Förderdarlehen Wohneigentum.
Brauche ich eine Baugenehmigung für die neue Dacheindeckung?
In der Regel nicht: Bedachung einschließlich Wärmedämmung ist nach § 60 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe e BauO LSA verfahrensfrei, ausgenommen bei Hochhäusern.
Darf ich Gauben oder Dachflächenfenster einbauen?
Fenster sind nach Nr. 11 Buchstabe c verfahrensfrei. Gauben nennt § 60 nicht; die Bauaufsicht Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt sagt Ihnen vorab, welches Verfahren gilt.
Was heißt Genehmigungsfiktion beim Denkmal?
Wird über einen Antrag nicht binnen zwei Monaten entschieden, gilt die Genehmigung nach § 14 Abs. 11 DenkmSchG LSA als erteilt. Eine Baugenehmigung schließt die denkmalrechtliche ein.
Welche Förderung bleibt, solange MODERN pausiert?
Die Bundesförderung für Einzelmaßnahmen, der iSFP-Bonus und die Steuerermäßigung. Kommunale Programme haben wir nicht ausgewertet.
Hat sich die Bauordnung 2026 geändert?
Ja, zuletzt durch Gesetz vom 17.06.2026; die Gesamtausgabe ab 01.08.2026 enthält das neue Mitteilungsverfahren (§ 60a). Für die Neueindeckung bleibt § 60 unverändert.
Quellen
- Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, § 60 und Gesamtausgabe · Stand 20. Oktober 2026
- Denkmalschutzgesetz Sachsen-Anhalt, § 14 Genehmigungspflichten · Stand 20. Oktober 2026
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt MODERN · Stand 20. Oktober 2026
- IB Sachsen-Anhalt: Vergabegrundsätze MODERN (PDF) · Stand 20. Oktober 2026
- LVermGeo Sachsen-Anhalt: Geodaten · Stand 20. Oktober 2026
- Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BMWE, Fassung vom 17. Juli 2026) · Stand 20. Oktober 2026
Diese Seite gibt allgemeine Orientierung (Stand 20. Oktober 2026) und ersetzt weder Rechtsberatung noch die Auskunft der zuständigen Behörde. Angaben zu Recht und Förderung erfolgen ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorschriften und Programmbedingungen.