Symbolbild · KI-generiertThüringen auf einen Blick
- Landesbauordnung
- ThürBO, § 63 (gültig ab 24.07.2026)Im amtlichen Landesrecht-Portal gelesen
- Denkmalschutz
- Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG), § 13Untere Denkmalschutzbehörde: Landkreise und kreisfreie Städte, in Ausnahmefällen größere Gemeinden (§ 22 Abs. 2)
- Landesförderung
- Thüringer Aufbaubank (TAB)Belegt: EigenheimPlus (nennt Dachsanierung mit Photovoltaik als Beispiel)
- Amtliche 3D-Gebäudedaten
- Im Dachrechner genutztKompetenzzentrum Geodateninfrastruktur Thüringen (GDI-Th)
ThürBO: Bedachung samt Dämmung frei
Die Thüringer Bauordnung ist 2024 neu gefasst worden, und § 63 listet die verfahrensfreien Bauvorhaben. Wer noch von § 60 liest, nutzt eine ältere Zählung. In § 63 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe f stehen „Bedachungen, einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung, ausgenommen bei Hochhäusern“. Abs. 4 stellt „Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten“ frei. Wir haben § 63 am 20.10.2026 im Landesrecht-Portal gelesen, in der Fassung, die dort ab 24.07.2026 gilt.
Dachflächenfenster und Gauben nennt der Paragraph nicht ausdrücklich. Buchstabe d erfasst allgemein „Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen“. Buchstabe c nennt einzelne neue Räume in überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden; ob das auf den Dachausbau passt, ist nach dem Text nicht eindeutig. Für alles, was die Dachform verändert, sprechen Sie vorab mit der Bauaufsicht.
Eine Anzeige ist nur für die Beseitigung nötig, mindestens einen Monat vorher (Abs. 3). Für Solaranlagen auf Dachflächen gilt Nr. 3 Buchstabe a. Zu örtlichen Bauvorschriften nach § 97 haben wir nur einen Ausschnitt gelesen: Sie sollen die Nutzung erneuerbarer Energien nicht verhindern.
Dach und Photovoltaik in einem Zug planen
Weil EigenheimPlus die Dachsanierung mit Photovoltaik als Beispiel nennt, lohnt die gemeinsame Planung. Fünf Punkte helfen dabei:
- Zustand prüfen: Eine Photovoltaikanlage hält viele Jahre, das Dach darunter sollte es auch tun. Alter von Eindeckung, Lattung und Unterdeckung bewerten, siehe Dachinspektion und Wartung.
- Statik beachten: Module bringen zusätzliche Last aufs Dach; die Tragfähigkeit der Konstruktion gehört in die Planung.
- Reihenfolge festlegen: Erst die Dachsanierung, dann die Montage. Halter und Durchdringungen werden in die Abdichtung eingeplant.
- Bauweise wählen: Aufdachanlage, Indach oder Solardachziegel haben unterschiedliche Anforderungen, siehe Solardachziegel und Indach-PV.
- Denkmal beachten: An Kulturdenkmalen entscheidet die Behörde über Solartechnik mit, siehe Denkmalschutz am Dach.
Denkmalschutz: Erlaubnis der Behörde
Nach § 13 Abs. 1 ThürDSchG braucht eine Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde, wer ein Kulturdenkmal umgestalten, instand setzen oder im äußeren Erscheinungsbild verändern will (Nr. 1 Buchst. b); Nr. 2 erfasst Anlagen in der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals, wenn sie sich auf Bestand oder Erscheinungsbild auswirken können. Nach Abs. 2 darf die Erlaubnis nur aus gewichtigen Gründen des Denkmalschutzes versagt werden; bei Vorhaben in der Umgebung zusätzlich nur, soweit sie das Wesen, das überlieferte Erscheinungsbild oder die künstlerische Wirkung des Kulturdenkmals beeinträchtigen würden.
Untere Denkmalschutzbehörden sind nach § 22 Abs. 2 die Landkreise und kreisfreien Städte; größeren Gemeinden mit besonders hohem Denkmalbestand kann das Ministerium die Zuständigkeit übertragen. Wer in einem Welterbe-Ort oder einer Altstadt wohnt, sollte früh klären, ob Material, Farbe und Dachform vorgegeben sind; das Material zeigt der Beitrag Naturschiefer. Hintergründe: Denkmalschutz am Dach.
EigenheimPlus: Dach und Photovoltaik
Die Thüringer Aufbaubank vergibt mit EigenheimPlus Darlehen für Erwerb und Modernisierung überwiegend selbst genutzter Bestandsimmobilien; die Finanzierung kann bis zur vollen Höhe der Kosten reichen. Die Seite nennt als Beispiel ausdrücklich eine Dachsanierung mit gleichzeitiger Montage einer Photovoltaikanlage. Einen eigenen Fördergegenstand Dach oder Dämmung führt sie nicht auf. Der Zinssatz wird über die Hausbank festgelegt, das Darlehen ist mit anderen Förderungen kombinierbar, der Antrag läuft vor Projektbeginn über die Hausbank.
Die Seite trägt das Aktualisierungsdatum 06.10.2026. Wie Sie das mit der Bundesförderung verbinden, erklärt Landesförderung für die Dachsanierung. Mehr zur Technik: Dachsanierung mit Photovoltaik. Stand 20.10.2026, ohne Gewähr.
Gebäudedaten aus dem Geoportal Thüringen
In Thüringen kann der Dachrechner die amtlichen 3D-Gebäudemodelle (LoD2) des Kompetenzzentrums Geodateninfrastruktur Thüringen (GDI-Th) nutzen. Sie liefern Dachform und Fläche, aber meist keine Angaben zu Dachfenstern, Schornsteinen oder Material. Bei Bauten mit Kehlen, Gauben, Anbauten oder späteren Umbauten zeigt erst der Blick am Gebäude, ob Fläche und Anschlüsse stimmen, bevor das Leistungsangebot entsteht.
So läuft Ihr Angebot ab
Mit Adresse und Wünschen im Dachrechner steht die Kosteneinschätzung in wenigen Minuten bereit; das Leistungsangebot nach Prüfung folgt ohne lange Wartezeit, ausgeführt von einem Meisterbetrieb aus Ihrer Region. Ob in Ihrer Gemeinde zeitnah jemand Kapazität hat, steht erst nach der Prüfung Ihrer Anfrage fest.
Teilen Sie uns mit, ob eine Photovoltaikanlage dazukommen soll, ob das Haus unter Denkmalschutz steht und ob Sie über die Hausbank einen Antrag auf EigenheimPlus stellen wollen. Dann lässt sich die Reihenfolge von Dachsanierung, Montage und Finanzierung früh planen. Maße, Statik und Anschlüsse prüft der Betrieb vor Ort.
Häufige Fragen
In welchem Paragraphen steht die Verfahrensfreiheit in Thüringen?
In § 63 der Thüringer Bauordnung (Neufassung 2024). Ältere Hinweise auf § 60 beziehen sich auf eine frühere Zählung.
Ist die neue Dacheindeckung genehmigungsfrei?
Ja, in der Regel: Bedachungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung sind nach § 63 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe f verfahrensfrei, ausgenommen bei Hochhäusern.
Sind Gauben und Dachflächenfenster frei?
Der Paragraph nennt beides nicht ausdrücklich. Allgemein erfasst er Fenster und die dafür bestimmten Öffnungen. Fragen Sie bei Gauben die Bauaufsicht.
Brauche ich bei einem Kulturdenkmal eine Erlaubnis?
Ja, nach § 13 Abs. 1 ThürDSchG, wenn Sie das Denkmal umgestalten, instand setzen oder sein äußeres Erscheinungsbild verändern.
Fördert die TAB eine Dachsanierung?
Das Programm EigenheimPlus nennt als Beispiel eine Dachsanierung mit Photovoltaik. Es ist ein Darlehen über die Hausbank; ein eigener Fördergegenstand Dach ist nicht aufgeführt.
Ist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach verfahrensfrei?
Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a verfahrensfrei, ausgenommen bei Hochhäusern. Am Kulturdenkmal entscheidet zusätzlich die Denkmalschutzbehörde.
Quellen
- Thüringer Bauordnung, § 63 Verfahrensfreie Bauvorhaben · Stand 20. Oktober 2026
- Thüringer Denkmalschutzgesetz, § 13 Erlaubnispflichtige Maßnahmen · Stand 20. Oktober 2026
- Thüringer Aufbaubank: EigenheimPlus · Stand 20. Oktober 2026
- Geoportal Thüringen (GDI-Th) · Stand 20. Oktober 2026
- Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BMWE, Fassung vom 17. Juli 2026) · Stand 20. Oktober 2026
Diese Seite gibt allgemeine Orientierung (Stand 20. Oktober 2026) und ersetzt weder Rechtsberatung noch die Auskunft der zuständigen Behörde. Angaben zu Recht und Förderung erfolgen ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorschriften und Programmbedingungen.