Glossar

Gewährleistung

Gewährleistung bezeichnet Ihre Ansprüche, wenn die Dacharbeit Mängel hat, etwa Nacherfüllung oder Minderung.

Stand:

Ausführlich erklärt

Mängelansprüche bei Werken an Bauwerken verjähren nach § 634a BGB in fünf Jahren ab Abnahme, bei bloßen Arbeiten an einer Sache in zwei Jahren. Die Neueindeckung eines Daches wird regelmäßig als Arbeit an einem Bauwerk behandelt, im Einzelfall ist das Auslegungssache.

Haben die Parteien die VOB/B vereinbart, gilt eine eigene Verjährungsregel. Davon zu unterscheiden ist die Garantie eines Herstellers, die zusätzlich besteht und eigene Bedingungen hat. Bewahren Sie Rechnung, Abnahmeprotokoll und Herstellerunterlagen auf. Stand 20.10.2026, keine Rechtsberatung.

Siehe auch

Passende Beiträge

Planung & Ablauf

Dachsanierung planen: der komplette Ablauf

Dachsanierung planen: Alle Schritte vom Zustand des Dachs über Angebot, Förderung und Ausführung bis zur Abnahme, mit Checkliste und Reihenfolge.

7 Min. Lesezeit · Stand 20. Oktober 2026

Recht & Pflichten

Werkvertrag, Gewährleistung und Abnahme beim Dach

Dachvertrag und Gewährleistung erklärt: Werkvertrag, Verbraucherbauvertrag, Abschlagszahlungen, Abnahme mit Mängelvorbehalt und Verjährung nach fünf Jahren.

5 Min. Lesezeit · Stand 20. Oktober 2026

Planung & Ablauf

Dachsanierung: Angebote verstehen und vergleichen

Dachsanierungsangebote richtig lesen: typische Positionen wie Gerüst, Rückbau, Entsorgung und Anschlüsse, Vergleichstabelle und Warnzeichen.

5 Min. Lesezeit · Stand 20. Oktober 2026

Planung & Ablauf

Dachsanierung und Photovoltaik kombinieren

Dachsanierung und Photovoltaik in einem Zug: Warum die Kombination sinnvoll ist, was Statik, Unterdeckung, Befestigung und Reihenfolge beachten müssen.

5 Min. Lesezeit · Stand 20. Oktober 2026