Glossar

Abnahme

Mit der Abnahme erklärt der Auftraggeber, das Werk im Wesentlichen als vertragsgemäß anzunehmen.

Stand:

Ausführlich erklärt

Die Abnahme ist ein wichtiger Schritt. Mit ihr wird die Vergütung fällig, die Beweislast für Mängel kehrt sich um, und die Frist für Mängelansprüche beginnt. Verlangen können Sie sie bei einem im Wesentlichen mangelfreien Werk.

Mängel, die Sie bei der Begehung erkennen, notieren Sie im Protokoll und behalten sich ihre Beseitigung vor. Gehen Sie das Dach, den Dachboden und die Anschlüsse gemeinsam durch, machen Sie Fotos und lassen Sie sich Unterlagen aushändigen. Stand 20.10.2026, keine Rechtsberatung.

Siehe auch

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