Symbolbild · KI-generiertNordrhein-Westfalen auf einen Blick
- Landesbauordnung
- BauO NRW 2018, § 62 Abs. 1 Nr. 11 Buchst. e (Fassung ab 01.09.2026)Im amtlichen Landesrecht-Portal gelesen
- Denkmalschutz
- Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW), § 9Untere Denkmalbehörde ist die Gemeinde
- Landesförderung
- NRW.BANKBelegt: NRW.BANK.Gebäudesanierung (Darlehen für Wärmedämmung und weitere Maßnahmen)
- Amtliche 3D-Gebäudedaten
- Im Dachrechner genutztGeobasis NRW (Bezirksregierung Köln)
BauO NRW: Dach frei, Gaube mit Bedingungen
In § 62 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe e der Landesbauordnung 2018 stehen „Bedachungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung, ausgenommen bei Hochhäusern“ unter den verfahrensfreien Bauteilen; Abs. 4 stellt zudem Instandhaltungsarbeiten frei. Wir haben § 62 in der Fassung, die das Landesportal recht.nrw.de ab dem 01.09.2026 ausweist, am 20.10.2026 gelesen. Anders als bei der Außenwandbekleidung (Buchstabe d) verweist die Dach-Nummer nicht auf örtliche Bauvorschriften; die Verfahrensfreiheit entbindet aber nicht von deren Einhaltung.
Die Gaube ist an Bedingungen geknüpft. Verfahrensfrei sind nach Nr. 1 Buchstabe i „Dachgauben und vergleichbare Dachaufbauten“ nur im Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung oder einer Satzung nach § 89, die Regelungen zu Zulässigkeit, Standort und Größe enthält, wenn die Gaube den Festsetzungen entspricht. Zusätzlich muss eine nach § 54 Abs. 4 berechtigte Person die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit bescheinigen. Gibt es keine solche Satzung, ist die Gaube in § 62 nicht verfahrensfrei; welche Verfahrensart dann gilt, haben wir nicht gelesen.
Dachflächenfenster nennt § 62 nicht ausdrücklich; die Bauteil-Liste erfasst in Nr. 11 Buchstabe c „Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen“. Ob das auf Ihr Fenster passt, sagt die Bauaufsicht Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.
Ist meine Gaube frei? Vier Fragen zur Prüfung
Weil § 62 BauO NRW Gauben an Bedingungen knüpft, hilft eine kurze Prüfung vor der Planung. Beantworten Sie diese vier Fragen:
- Gilt für das Grundstück ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 89, die Zulässigkeit, Standort und Größe von Gauben regelt?
- Entspricht die geplante Gaube diesen Festsetzungen in Größe und Lage?
- Liegt die Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit durch eine berechtigte Person vor?
- Ist das Haus kein Baudenkmal und liegt es auch nicht in der engeren Umgebung eines Denkmals?
Denkmalschutz: die Gemeinde ist zuständig
Wer ein Baudenkmal oder einen Teil davon beseitigt, verändert oder die Nutzung ändert, braucht nach § 9 Abs. 1 DSchG NRW die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde; das ist die Gemeinde (§ 21 Abs. 1 Nr. 3). Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie sich nur auf Teile auswirken, die für den Denkmalwert ohne Bedeutung sind; die Einschätzung trifft nicht der Betrieb, sondern die Behörde. Auch Anlagen in der engeren Umgebung eines Baudenkmals sind erlaubnispflichtig, wenn sie sich auf Substanz oder Erscheinungsbild auswirken können (Abs. 2).
Bei der Entscheidung sind nach § 9 Abs. 3 Satz 2 unter anderem die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas und des Einsatzes erneuerbarer Energien angemessen zu berücksichtigen. Gestaltungsvorgaben setzen Gemeinden über örtliche Bauvorschriften nach § 89 BauO NRW; in Altstädten und Siedlungen der Zechenzeit lohnt die Rückfrage, bevor Material und Farbe feststehen. Mehr dazu: Denkmalschutz am Dach und Dachfarben und Ortsbild.
Förderung: NRW.BANK und Bund
Die NRW.BANK bietet mit „NRW.BANK.Gebäudesanierung“ ein Darlehen für Privatpersonen an, die Wohneigentum zur Selbstnutzung sanieren; vermietete Objekte sind nicht vorgesehen. Gefördert werden laut Seite die Verbesserung der Energieeffizienz, zum Beispiel Fenster und Wärmedämmung, daneben Heizung, Photovoltaik, Barrierereduzierung sowie Einbruch- und Hochwasserschutz. Das Dach nennt die Seite nicht ausdrücklich; ob es unter die Wärmedämmung fällt, klärt die Hausbank. Beantragt wird über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens. Die Konditionen trugen am 20.10.2026 den Stand vom Vortag, einen Antragsstopp nennt die Seite nicht.
Weitere Landesprogramme, etwa einkommensabhängige Modernisierungsdarlehen über die Kommunen, haben wir nicht ausgewertet. Auf Bundesebene gilt BEG Einzelmaßnahmen; wie beim Darlehen gilt dort erst Antrag, dann Auftrag. Die Schritte beschreibt Förderantrag Schritt für Schritt. Stand 20.10.2026, ohne Gewähr.
Amtliche Gebäudedaten: Geobasis NRW
Für Adressen in Nordrhein-Westfalen kann der Dachrechner Dachform und Dachfläche aus den 3D-Gebäudemodellen (LoD2) von Geobasis NRW (Bezirksregierung Köln) übernehmen. Die Vorbelegung ersetzt keine Prüfung am Gebäude.
So läuft Ihr Angebot ab
Im Dachrechner erhalten Sie die Kosteneinschätzung in wenigen Minuten, das Leistungsangebot nach Prüfung folgt ohne lange Wartezeit; es baut ein Meisterbetrieb aus Ihrer Region. Wer in Ihrer Stadt Kapazität hat, steht erst nach der Prüfung Ihrer Anfrage fest.
Teilen Sie uns mit, ob eine Gaube geplant ist und, falls bekannt, ob eine Satzung dazu besteht, außerdem Denkmalschutz oder ein Gestaltungsgebiet in Ihrem Quartier. Ein Darlehensantrag bei der Hausbank muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden; sagen Sie uns, wenn Sie das planen.
Häufige Fragen
Brauche ich in NRW eine Baugenehmigung für die neue Eindeckung?
Nein, Bedachungen einschließlich Wärmedämmung stellt § 62 BauO NRW verfahrensfrei, ausgenommen bei Hochhäusern. Satzungen, Bebauungsplan und Denkmalrecht bleiben zu beachten.
Kann ich ohne Verfahren eine Dachgaube bauen?
Nur im Geltungsbereich einer Satzung mit Regelungen zu Zulässigkeit, Standort und Größe, wenn die Gaube dem entspricht und die Statik bescheinigt ist. Sonst klären Sie die Verfahrensart mit der Bauaufsicht.
Gibt es eine Meldepflicht für Dacharbeiten?
In § 62 (Fassung 01.09.2026) haben wir für Dachsanierung, Dachfenster und Solar keine gefunden. Es bestehen eine Anzeige der Beseitigung und Bescheinigungspflichten.
Wer ist bei einem Baudenkmal der Ansprechpartner?
Die Untere Denkmalbehörde, also Ihre Gemeinde. Eine Veränderung am Baudenkmal bedarf nach § 9 DSchG NRW ihrer Erlaubnis.
Welche Landesförderung ist belegt?
Die NRW.BANK.Gebäudesanierung als Darlehen über die Hausbank für selbst genutztes Wohneigentum. Wärmedämmung wird genannt, das Dach nicht ausdrücklich. Weitere Programme haben wir nicht ausgewertet.
Kann meine Gemeinde Dachform oder Farbe vorschreiben?
Über örtliche Bauvorschriften nach § 89 BauO NRW ist das möglich. Ob für Ihr Grundstück eine gilt, erfahren Sie bei Gemeinde oder Bauaufsicht.
Quellen
- Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018), Fassung 01.09.2026 · Stand 20. Oktober 2026
- Denkmalschutzgesetz NRW, Fassung 01.09.2026 · Stand 20. Oktober 2026
- NRW.BANK.Gebäudesanierung · Stand 20. Oktober 2026
- Geobasis NRW: Open Geodata · Stand 20. Oktober 2026
- Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BMWE, Fassung vom 17. Juli 2026) · Stand 20. Oktober 2026
Diese Seite gibt allgemeine Orientierung (Stand 20. Oktober 2026) und ersetzt weder Rechtsberatung noch die Auskunft der zuständigen Behörde. Angaben zu Recht und Förderung erfolgen ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorschriften und Programmbedingungen.