Ausführlich erklärt
Bauordnungsrecht ist Ländersache. Es gibt sechzehn Landesbauordnungen mit unterschiedlichen Regeln. Reine Neueindeckungen und Dämmmaßnahmen sind in vielen Ländern verfahrensfrei, in Bayern zum Beispiel ausdrücklich Bedachungen einschließlich Wärmedämmung.
Gauben, Dachaufbauten, Dachformänderungen, Aufstockungen und der Ausbau zu Wohnraum sind dagegen häufig genehmigungs- oder anzeigepflichtig. Verfahrensfreiheit entbindet nicht von Bebauungsplan, Gestaltungssatzung, Denkmalrecht oder GModG. Fragen Sie im Zweifel die untere Bauaufsichtsbehörde. Stand 20.10.2026, keine Rechtsberatung.