Glossar

Bagatellgrenze

Die Bagatellgrenze nimmt geringfügige Änderungen an Bauteilen von den Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes aus.

Stand:

Ausführlich erklärt

Nach § 36 GModG gelten die Höchstwerte für Wärmedurchgangskoeffizienten nicht für Änderungen, die nicht mehr als zehn Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes betreffen. Bauteilgruppe ist zum Beispiel die Gesamtheit aller Dachflächen.

Der Austausch einzelner Ziegel gilt in der Praxis nicht als Erneuerung der Deckung, eine Neueindeckung dagegen schon. Diese Auslegung ist nicht abschließend belegt; im Zweifel fragen Sie Energieberater oder Bauaufsicht. Stand 20.10.2026, ohne Gewähr.

Siehe auch

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