Ausführlich erklärt
Sie liegt zwischen Reparatur und Komplettsanierung. Sinnvoll ist sie, wenn Schäden räumlich begrenzt sind und die übrige Fläche intakt ist. Wichtig sind saubere Anschlüsse zwischen alten und neuen Flächen.
Ob und wie die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes greifen, hängt auch davon ab, welchen Anteil der Bauteilfläche die Maßnahme betrifft (Bagatellgrenze). Prüfen Sie außerdem, ob Förderung für die Teilmaßnahme in Betracht kommt.