Ausführlich erklärt
Beim Verbraucherbauvertrag dürfen Abschläge nach § 650m BGB höchstens 90 Prozent der Vergütung betragen, und zum ersten Abschlag ist eine Sicherheit von fünf Prozent zu leisten. Ob Ihr Vertrag darunter fällt, ist im Einzelfall zu klären.
Ein vernünftiger Zahlungsplan koppelt Zahlungen an Leistungsstände, etwa Gerüst, Rückbau, Eindeckung und Abnahme. Hohe Vorauszahlungen vor Baubeginn sind ein Warnzeichen. Stand 20.10.2026, keine Rechtsberatung.