Glossar

Hammerschlags- und Leiterrecht

Das Hammerschlags- und Leiterrecht verpflichtet Nachbarn unter Bedingungen, das Betreten ihres Grundstücks für Bauarbeiten zu dulden.

Stand:

Ausführlich erklärt

Geregelt ist es in den Landesnachbargesetzen. Es erlaubt, ein Nachbargrundstück für Bau- und Instandhaltungsarbeiten zu betreten oder zu nutzen, etwa für Leiter oder Gerüst, wenn die Arbeiten sonst nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich sind.

Fristen, Anzeigepflicht und Entschädigung unterscheiden sich je nach Land. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Anzeige Voraussetzung für die Ausübung des Rechts ist, nicht für das Bestehen der Duldungspflicht. Informieren Sie Nachbarn frühzeitig schriftlich. Stand 20.10.2026, keine Rechtsberatung.

Siehe auch

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